Im Sommer letzten Jahres erstattete der Wiener Tierschutzverein bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Zusammenhang mit den Verordnungen zur Entnahme von Wölfen Anzeige gegen einzelne Mitglieder der Tiroler Landesregierung. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Ermittlungsverfahren gegen LH Anton Mattle, LH-Stv. Josef Geisler und den ehemaligen LH-Stv. Georg Dornauer nun eingestellt. Ein strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen in objektiver sowie vor allem in subjektiver Hinsicht sei nicht nachweisbar, begründete die Staatsanwaltschaft die Entscheidung.
Stetiger Druck führte zum Erfolg auf EU-Ebene
LH Anton Mattle nahm zur Einstellung des Verfahrens Stellung: „Als ich als Landeshauptmann Verantwortung für dieses Land übernommen habe, habe ich den Bäuerinnen und Bauern meine volle Unterstützung in der Wolfsfrage zugesagt. Die Tiroler Landesregierung unternimmt alles rechtlich Durchführbare, um die Almwirtschaft vor dem Wolf zu schützen und Entnahmemöglichkeiten zu schaffen. Weidetiere haben ebenso ein Anrecht auf Schutz, die kleinstrukturierte Landwirtschaft verdient unsere volle Solidarität.“ Mit der Novelle des Tiroler Jagdgesetzes habe man daher zu Beginn der Periode das europäische Recht ausgereizt und den Druck auf Brüssel und Wien erhöht – und konnte dadurch Erfolge erzielen.
Vor allem auf europäischer Ebene konnte man Fortschritte durchsetzen, so Mattle: „Die Meinung der EU in Sachen Großraubtiere hat sich gedreht. Das Europäische Parlament hat sich für eine Lockerung des Schutzstatus ausgesprochen und die Europäische Kommission ist von ihrer absoluten Wolf-Schutz-Meinung abgerückt. Die Nationalstaaten haben den Weg für eine Senkung des Schutzstatus freigemacht und im Rahmen der Berner Konvention wurden die von Tirol geforderten Änderungen angenommen. Dass wir beim Wolf nicht aufgegeben haben, macht sich bezahlt. Die formalen Änderungen auf europäischer Ebene sichern unseren Tiroler Weg weiter ab.“ LH-Stv. Josef Geisler sieht in der Entscheidung Brüssels, den Schutzstatus des Wolfes zu senken, ein wichtiges Etappenziel, welches nur durch jahrelange politische Forderungen erreicht werden konnte: „Wir sind auf dem richtigen Weg, doch der Weg ist noch nicht zu Ende. Nun geht es darum, dass dies auch im Rahmen der FFH-Richtlinie umgesetzt wird. Es geht darum, dass praktikable und nachhaltige Lösungen im Sinne unserer Bäuerinnen und Bauern gefunden werden. Darauf werden wir auch künftig mit vereinten Kräften hinarbeiten. Bis dahin werden wir in Tirol auch weiterhin Entnahmeverordnungen für Schad- und Risikowölfe erlassen.“
Beharrlichkeit im Schutz der Almwirtschaft
LH Anton Mattle stimmte zu, dass die Entnahme von Wölfen unbürokratisch, rasch und konsequent erfolgen müsse. Hartnäckigkeit sei das Gebot der Stunde, so Mattle: „Hier können sich die Tirolerinnen und Tiroler auf die Landesregierung und mich verlassen. Von diesem konsequenten Weg lassen wir uns nicht abbringen.“
All diese Mühe diene einem besonderen Zweck: dem Schutz der Almwirtschaft. Diese nehme in Tirol einen besonderen Stellenwert ein und müsse auch weiterhin hoch geschätzt und geschützt werden, schließt Geisler: „Die Almen sind ein über die Jahrhunderte geschaffenes Kulturgut. Wir müssen deshalb alles tun, um die Almwirtschaft zu erhalten und die Bäuerinnen und Bauern bestmöglich dabei unterstützen. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht.“
- Bildquellen -
- A Grey Wolf Resting In The Forest: AB Photography – stock.adobe.com