Die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen durch die Berner Konvention ist am 7. März in Kraft getreten. Wie berichtet, hatten die Vertragsstaaten der Berner Konvention im Dezember beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung ist nicht unmittelbar in der EU gültig.
Mit Inkrafttreten der Änderungen der Berner Konvention hat die EU nun aber die Möglichkeit, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anzupassen.
„Mit der Vorlage des Änderungsvorschlags der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs durch die EU-Kommission wird eine wichtige Maßnahme gesetzt, um die Balance in der Natur und unserer Kulturlandschaft sicherzustellen und unsere Bevölkerung besser zu schützen“, erklärte dazu Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
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