
Nun hat man sich auf eine Novellierung geeinigt, die demnächst umgesetzt wird. “Umweltmaönahmen sind das eine, aber wenn es so weit kommt, dass ein Straöenneubau weniger kostet als deren Sanierung, dann ist das weder im Sinne der Umwelt noch im Sinne effizienter Budgetmittelverwendung in den Gemeinden”, sagt Manfred Hofinger. Dasselbe Problem hätten Gemeinden auch bei der Sanierung von kleineren öffentlichen Gebäuden. Auch für Häuslbauer und Landwirte waren Anpassungen notwendig. “Der Abriss von kleineren Gebäuden wie alten Einfamilienhäusern oder Ställen hätte enorme Kosten und einen hohen Kontrollaufwand bedeutet und Neubauten bzw. Sanierungen immens erschwert”, sagt Nikolaus Prinz
Die Novellierung sieht unter anderem nun Erleichterungen vor, wie etwa die Anhebung der Massenbegrenzung auf 750 Tonnen (derzeit 100 Tonnen) Bauschutt. Aber auch die Streichung weiterführender Schadstofferkundungen für Straöen bringt Verbesserungen für kleinere Straöenbauvorhaben in Gemeinden. Auöerdem soll es künftig beim Wiedereinsatz von Abbruchmaterialien vor Ort – wie etwa beim Abriss kleinerer Gebäude – keine aufwändigen analytischen Kontrollen geben.