In Oberösterreich soll die Raumordnung neu aufgestellt werden. Dabei soll die Nutzung des Lebensraums, im Interesse aller, vorausschauend geplant und gestaltet werden. Unter dem Motto „Der Zukunft Raum geben“ präsentierte Wirtschafts- und Raumordungslandesrat Markus Achleitner vergangene Woche die Eckpunkte der Gesetzesnovelle. Ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar – so lauten die vier Grundprinzipien. „Damit sagen wir dem Flächenfraß und der Zersiedelung in der Raumordnungspolitik den Kampf an“, betonte Achleitner.

Quelle: Land OÖ
Achleitner bei der Präsentation der Novelle.

Eckpunkte der Novelle im Detail

  • Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung: „Auf Grund der aktuellen Zinssituation sind viele Bauparzellen ein Sparbuch-Ersatz geworden. Das kann nicht das Ziel sein. Gewidmetes Bauland muss tatsächlich genutzt werden, damit weniger
    Neuwidmungen erforderlich sind“, so Achleitner. Der Wirtschaftslandesrat sprach in diesem Zusammenhang von verpflichtenden Baulandsicherungsverträgen: „Innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums muss gebaut werden, ansonsten erlischt die Widmung.“
  • Leerstand und Brachflächen reaktivieren bevor neu gewidmet wird: Der Nutzung von leerstehenden Gebäuden und Brachflächen müsse hier künftig der Vorrang gegeben werden, auch bei Betriebsansiedelungen. Achleitner sieht darin vor allem einen klaren Auftrag an die Gemeinden.
  • Einkaufen im Ortszentrum: Bei Neuwidmungen im Handelsbereich werde man laut Achleitner sehr restriktiv vorgehen. „Wenn ein Handelsbetrieb neu bauen möchte, ist die erste Priorität innerhalb der Ortstafeln.“ Zudem gelte auch hier: Zuerst Nachnutzung von bestehenden Objekten. Erst in letzter Konsequenz werde man eine Neuwidmung auf der grünen Wiese außerhalb der Ortskerne, wie beispielsweise auf frequentierten Stellen wie einem Kreisverkehr, in Betracht ziehen.
  • Kein unnötiger Flächenverbrauch für Parkplätze: Auch dieser Punkt betrifft vor allem Supermärkte und Einkaufszentren. „Wir wollen per Gesetz vorschreiben, dass die Hälfte der Parkplätze unter die Erde verlegt und darüber Wohnungen und Büros gebaut werden“, erklärte Achleitner.
  • Leistbares Wohnen: Das Land Oberösterreich will Flächen für den sozialen Wohnbau sicherstellen. Dafür werde im Raumordnungsgesetz die neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt: „Damit soll es Gemeinden möglich sein, einen Teil der Fläche für sozialen Wohnbau zu widmen.“
  • Landwirtschaftliche Flächen: „Agrarische Flächen sind zuallererst dafür da, dass sie die Ernährungssicherheit gewährleisten“, betonte Achleitner. Daher werde die Rangordnungsgesetz-Novelle auch die Absicherung von landwirtschaftlich genutzten Böden sowie die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangflächen beinhalten. Möglichkeiten dafür werden derzeit von einem Fachbeirat erarbeitet. Bodenfunktionskarten sollen dabei als Entscheidungsgrundlage dienen.

Bei bestehenden Gebäuden im Grünland soll künftig die Nachnutzung erleichtert werden. Das betrifft vor allem ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude. „Hier durfte man  bislang oftmals nichts daran verändern. Künftig sollen ein Kubaturausgleich, geringfügige Zubauten sowie die Anpassung von Raumhöhen möglich sein“, so Achleitner.

Die Gesetzesnovelle soll noch heuer in Begutachtung gehen. Im Frühjahr folgen die Beratungen im Landtag. Spätestens im Herbst 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

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  • LR Achleitner: Land OÖ
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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