Rapsfit, RapsuntersaatPluss oder BrassicaPro – das Angebot der Saatgutfirmen für Rapsbegleitsaaten zeigt, dass sich die Maßnahme in der Praxis etablieren dürfte. Seit drei Jahren durchgeführte Versuche der Pflanzenbauabteilung der LK Oberösterreich der „Boden.Wasser.Schutz.Beratung“ untermauern diesen Befund.
Ertragsergebnisse sind neutral
Im ersten Versuchsjahr wurden noch eigene Mischungen getestet, seither werden neben eigenen Mischungen auch die verschiedenen Varianten der Saatgutfirmen getestet. Beim Ertrag konnten wir keine Unterschiede zwischen den Varianten mit und ohne Untersaat feststellen. Unter anderem wurde und wird das auch in einem Exaktversuch untersucht. Die sonstigen Vorteile einer Begleitsaat wie Stickstofffixierung oder Ablenkung von Schädlingen konnten wir zwar beobachten, zeigten sich aber nicht im Ertrag. Interessant ist auch, dass ohne eine Herbizidmaßnahme sich die Begleitsaaten deutlich besser entwickelten.
Nutzung ist nicht vorgesehen
Eine Begleitsaat (in diesem Fall eine Rapsbegleitsaat) bedeutet, dass eine Mischkultur angelegt wird, deren Aufwuchs nicht für die Nutzung beispielsweise als Futter vorgesehen ist. Die Begleitsaat wird so angelegt, dass sie nach Einsatz eines Herbizides oder des Winterfrostes abstirbt oder nur noch sehr untergeordnet am Feld steht.Demgegenüber zielen Untersaaten oder Gemenge darauf hin, dass sie sich nach der Ernte der Erstkultur als neue Haupt- oder Zwischenfrucht etablieren.
Begünstigt wird die Begleitsaat im Raps auch durch die ÖPUL-Begrünungsvariante 7, die eine Prämie von etwa 90 Euro/ha vorsieht. Die einzuhaltenden Bedingungen sind im Kasten dargestellt.
Eine ausgewogene und vielfältige Mischung ist der Schlüssel zum Erfolg. Die unterschiedlichen Komponenten sollen sich in der Mischung ergänzen. Dabei sollte auch eine gute Widerstandsfähigkeit gegenüber den eingesetzten Herbiziden bestehen, um den vollen Nutzen der Arten zu erreichen. Umgekehrt sollen die Arten nicht den Raps zu sehr unterdrücken. Folgende Kulturen haben sich bewährt:
• Kleearten wie Alexandrinerklee, Perserklee und auch Weißklee, der als nicht abfrostende Art den Winter überdauert. Die Kleearten liefern dem Raps etwas Stickstoff und sind im Frühjahr keine Konkurrenz.
• Ramtillkraut/Mungo bildet viel Biomasse, unterdrückt Unkräuter und frostet sicher ab.
• Öllein keimt auch unter trockenen Bedingungen, ist konkurrenzstark und lockert den Boden.
• Phacealia ist ein guter Lückenfüller und speichert Nährstoffe bis zum Abfrosten. Aufpassen muss man mit der hohen Konkurrenzkraft der Phacelia.
Welche Mischungspartner zum jeweiligen Standort passen, kann jeder Landwirt nur durch eigene Versuche ermitteln. Fertigmischungen, wie eingangs erwähnt, sind meist in Versuchen getestet und passende Möglichkeiten.
Varianten der Aussaat
Die Aussaat der Begleitsaat kann schon vor dem Rapsanbau erfolgen, kombiniert mit dem Rapsanbau oder nach dem Rapsanbau als Übersaat.
Für die Anlage vor dem Rapsanbau spricht die bessere Entwicklungsmöglichkeit. Allerdings ist in der Folge die Saatbettbereitung für den Raps eingeschränkt.
Arbeitswirtschaftlich optimal wäre die kombinierte Aussaat mit dem Raps. Erforderlich dazu ist allerdings eine Sämaschine mit Zwei-Tank-System. Problematisch ist das Mischen der Saatgutkomponenten, weil hier die Saatgenauigkeit leiden kann.
Die Aussaat nach dem Raps kann mittels Feinsamenstreuer oder einem Striegel erfolgen. Das ist oft die einfachste Möglichkeit. Die Empfehlung ist, die Begleitsaat noch am selben Tag oder am Tag nach der Rapssaat auszusäen.
Pflanzenschutz ist möglich
Eine Herbizidbehandlung ist laut Förderrichtlinien bis zum 4-Blatt-Stadium des Raps erlaubt. Fungizid- und Insektizidmaßnahmen sind auch möglich. Rapsherbizide haben meist negative Auswirkungen auf die Begrünungspflanzen. In der Praxis haben sich reduzierte Aufwandmengen der üblichen Herbizide im frühen Nachauflauf oder eine Behandlung im Vorauflauf bewährt.
Wichtig ist immer, zwischen einer optimalen Entwicklung des Rapses und einer möglichst guten Entwicklung der Begleitsaat abzuwägen. Möglicherweise kann auch auf die Herbizidbehandlung komplett verzichtet werden.
Bis zu 99 Euro pro Hektar
Rapsanbauer können im ÖPUL 2023 eine Förderung für Rapsbegleitsaaten lukrieren. Die Variante kann über die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen–Zwischenfruchtanbau“ beantragt werden. Die Voraussetzungen für eine förderbare Rapsbegleitsaat sind:
• Ansaat der Begleitsaat zwischen bzw. in den Reihen des Winterrapses. Die Ansaat kann gemeinsam mit dem Raps oder getrennt davon, etwa mittels einer Übersaat, erfolgen
• Anlage: spätestens 15. September
• Begrünungszeitraum: 15. September bis 31. Jänner
• Mindestens drei Mischungspartner aus zwei Familien
• Kein Herbizid–Einsatz ab 4–Blattstadium des Rapses bis Ende des Begrünungszeitraums
• Verzicht auf Einsatz stickstoffhältiger mineralischer Dünger vom Zeitpunkt der Anlage der Begleitsaat bis Ende des Begrünungszeitraums (kombinierte Düngung bei der Anlage der Begleitsaat ist nicht zulässig). Wirtschaftsdünger sind möglich.
• Die gewährte Prämie liegt in der Bandbreite von 81 bis 99 Euro pro Hektar, im Mittel 90 Euro pro Hektar.
- Bildquellen -
- W Begleitsaat Raps 01: Kastenhuber / LK OÖ
- W Raps Ernte 88 ID55569: agrarfoto.com