
Im Bericht der EU-Parlamentarier werden die Probleme in der Lebensmittelversorgungskette angesprochen und folgende Verbesserungsvorschläge gemacht. So soll die freiwillige “Supply-Chain-Initiative” weiterentwickelt werden. Auch fordert das Parlament, dass ein Rahmen auf EU-Ebene geschaffen werden muss, der allgemeine Grundsätze festlegt, um unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen und klarstellt, dass Anonymität und Vertraulichkeit Bestandteil aller künftigen Gesetze sein muss.
Das Parlament setzt auch auf die Sensibilisierung der Verbraucher: Es soll auf die Gefahren des Preisdumpings aufmerksam gemacht werden und Sensibilisierungskampagnen sollen in Schulen und Ausbildungsstätten stattfinden. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, das strategische Problem der Eigenmarken wettbewerbsrechtlich zur prüfen. Ziel ist auch, grenzüberschreitende Herausforderungen zu meistern und eine bessere Kooperation der nationalen Durchsetzungsbehörden zu erreichen. Die Entschließung wurde mit 600 Stimmen angenommen, bei 48 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen.
Grundnahrungsmittelals Lockangebote

Köstinger hebt hervor: “Unsere Bäuerinnen und Bauern müssen kalkulieren können.” Sie fordert verpflichtende Untersuchungen und Sanktionen für den Fall, dass Unternehmen die Grundsätze der vorbildlichen Verfahren missachten. Zu den Forderungen zählt auch eine “Agrarmarkt-Aufsicht” auf EU-Ebene, Köstinger: “Unsere landwirtschaftliche Produktion ist so wichtig wie die Verkehrsnetze oder das Stromnetz. Auch in der Lebensmittelversorgung muss ein unabhängiger Regulator der Marktübermacht etwas entgegensetzen: nämlich Transparenz und Objektivität.” Weitere Analysen und Bestandsaufnahmen seien laut Köstinger reine Verzögerungstaktik der Kommission. “Eine EU-Rahmengesetzgebung ist einfach nötig”, ist Köstinger überzeugt. Es gibt bereits EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie 2005/29/EG), aber keine EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Praktiken in den Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelversorgungskette. Mit einem EU-Rahmengesetz soll das geregelt werden, um den heimischen Bauern in Zukunft ein Wirtschaften unter fairen Bedingungen und damit faire Preise zu ermöglichen.
Wettbewerb: Was zu unlauteren Praktiken zählt:
Unlautere Handelspraktiken umfassen unter anderem verspätete Zahlungen, einen beschränkten Zugang zum Markt, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen, die unlautere Übertragung des kommerziellen Risikos oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten.
Eva Zitz
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