Jungübernehmer: Frist bei Prämie beachten

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Für den Erhalt der Existenzgründungsbeihilfe bei innerfamiliären Pachtverhältnissen gibt es eine wichtige Frist zu beachten: Förderwerber, die sich vor 8. April 2014 auf dem elterlichen oder großelterlichen Betrieb durch ein innerfamiliäres Pachtverhältnis niedergelassen haben und der Eigentumsübergang bis 8. April 2014 nicht erfolgt ist, müssen den Förderungsantrag auf Existenzgründungsbeihilfe bis 21. Februar 2016 (Jahresfrist ab Erlass der Richtlinie) stellen. Maßgeblich ist das Eingangs-datum beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft.Für alle anderen Jungübernehmer gilt für die Antragstellung die übliche Jahresfrist, das heißt Antragstellung innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Bewirtschaftung eines Be-triebes.

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