Entscheidung für Betriebshilfe

Die Bedeutung der sozialen Betriebshilfe rückt immer stärker in den Fokus, insbesondere in Zeiten, in denen die Herausforderungen für bäuerliche Familienbetriebe zunehmen.

Landwirtin oder Landwirt zu sein, das ist ein Job, der in vielen Bereichen rund um die Uhr Aufmerksamkeit benötigt. Die Tiere am Hof müssen täglich versorgt werden und Arbeiten in Feld und Flur, zunehmend auch im Wald, können ebenfalls nicht wochenlang warten. Die soziale Betriebshilfe spielt hier vor diesem Hintergrund eine entscheidende Rolle. In Notfällen wie bei Erkrankung des Betriebsführers, nach Unfällen oder gar plötzlichen Todesfällen ist sie eine wichtige Unterstützung für die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes, damit unaufschiebbare anfallende Arbeiten erledigt werden.
Die rasche und möglichst unbürokratische Möglichkeit, sich eine Betriebshelferin oder einen Betriebshelfer oder eine Dorfhelferin auf den eigenen Betrieb zu holen, unterstützt die betroffenen Familienmitglieder in schwierigen Zeiten.
„Es ist keine leichte Entscheidung, die man zu treffen hat, wenn man in eine solche Situation kommt. Nicht jeder Familienverband kann den Ausfall einer Arbeitskraft kompensieren. Gerade deshalb gilt es zu wissen, dass man unter bestimmten Kriterien für einen befristeten Zeitraum eine Betriebshelferin oder einen Betriebshelfer zu sich auf den Betrieb holen kann“, informiert Landesbäuerin Irene Neumann-Hartberger.

Quelle: dielechnerei
„Nicht jede Familie kann den Ausfall einer Arbeitskraft kompensieren“, weiß Irene Neumann-Hartberger.

Webinar sorgte für Aufklärung

Daher veranstalteten „Die Bäuerinnen“ Mitte Mai ein Webinar, bei dem sich rund 100 Bäuerinnen und Bauern über die Möglichkeiten der sozialen Betriebshilfe informiert haben. Es gab dazu aktuelle Informationen der SVS von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung. Betont wurde auch, wie wichtig eine zeitgerechte Bekanntgabe und die Vollständigkeit der benötigten Dokumente sind, um rasch Betriebshelferinnen, Betriebshelfer, Dorfhelferinnen und Zivildiener bereitstellen zu können, wenn diese gebraucht werden. 

www.baeuerinnen.at/rechtstipps

- Bildquellen -

  • Irene Neumann Hartberger: dielechnerei
  • Soziale Betriebshilfe: Die Bäuerinnen NÖ
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AUTORRed. JST
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