Einstieg in Öpul-Maßnahmen: Am 32. Dezember ist es zu spät

Boden- und Gewässerschutz: Änderungen bringen Richtlinien-Anpassungen und neue Zuschläge ab dem Jahr 2025. Hohe Teilnahmeraten sorgen für einen flächendeckenden Schutz.

Untersaaten (mindestens drei Mischungspartner) sind ab 2025 auch in Mais und Sorghum förderbar.

Derzeit nehmen bundesweit 4760 Betriebe an der Öpul-Maßnahme „Vorbeugender Grundwas­serschutz – Acker“ teil. Der Großteil davon (2195 Betriebe) entfällt auf Oberösterreich, gefolgt von Niederösterreich (1475) und dem Burgenland (726). In der Steiermark sind es 181, in Kärnten 139 und in Wien 44 Betriebe. Im Fokus steht ein verbesserter Oberflächen- und Grundwasserschutz sowie die qualitative Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands und der Bodenfruchtbarkeit.

Eine Teilnahme sei vor allem in Gebieten mit höherer Nitratbelastung ratsam, betont Thomas Wallner von der Boden-Wasser-Schutz-Beratung. In diesen Regionen werden die gesetzlichen Auflagen mehr. Deren Erfüllung erfolge dann durch die freiwillige Öpul-Teilnahme mit Abgeltung. Bis 31. Dezember 2024 besteht noch die Möglichkeit, neu einzusteigen. Aufgrund der aktuellen Martksituation sei derzeit eine Öpul-Teilnahme ganz besonders zu überlegen, so Wallner. Die genehmigtem Änderungen am Programm bringen Richtlinien-Anpassungen und neue Zuschläge ab 2025 mit sich.

Die Anpassungen der Richtlinien im Detail

  • Mindestens zwei Hektar Acker in der Gebietskulisse im ersten Verpflichtungsjahr. Achtung: Ausweitung der Gebietskulisse um Gebiete im Grundwasserkörper zwischen Traun und Alm.
  • Berücksichtigung von Stickstoffüberschüssen: Einführung eines Korridors hinsichtlich anzurechnendem Stickstoffsaldo aus der Vorkultur (ab 20 kg, statt 10 kg bis maximal 100 kg, zum Beispiel bei Hagel oder Dürre)
  • Cultan-Düngung als neuer Zuschlag (40 Euro je Hektar Acker in der Gebietskulisse)

Sonstige Förderungsrichtlinien (unverändert):

  • Teilnahme an „Zwischenfruchtanbau (ohne Variante drei) oder „System Immergrün“
  • Aufzeichnungen für Ackerflächen im Gebiet (Termine beachten)
  • Bestimmungen zur Bodenbedeckung über den Winter beziehungsweise zur Anlage einer Nachfolgekultur (Vermeidung Schwarzbrache)Zehn Stunden Weiterbildung, Erstellung Wasserschutzkonzept bis 31. Dezember 2026
  • Bodenproben (je fünf Hektar eine Bodenprobe, bis 31. Dezember 2026)
  • Verbot bestimmter Wirk­stoffe auf Soja, Mais, Sorg­­hum, Zuckerrübe, Raps (Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor)
  • Verzicht auf N-haltige Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen von 15. Oktober bis 15. Februar, bei Mais bis 21. März des Folgejahres
  • Gabenteilungsbeschränkung (maximal 80 kg N)
  • Dokumentation Kontrollgang beziehungsweise Warndienstmeldung bei chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen

„Erosionsschutz Acker“: 5474 Betriebe in OÖ

An der Öpul-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ nehmen in Oberösterreich derzeit 5474 Betriebe teil. Sie leisten damit ebenso einen Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz, etwa durch das Anlegen von qualitativ hochwertigen Zwischenfrüchten mit darauffolgender Mulch- und Direktsaat der Folgekulturen oder durch das Begrünen von beovorzugten Abflussschneisen („Hot Spots“).

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  • Boden: privat
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