Die Agrarmarkt Austria weist auf die Einreichfrist für die „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ hin. Diese ist bis spätestens 17. Juli 2023 (ohne Nachfrist) online unter www.eama.at einzureichen. Die Liste gilt als Zahlungsantrag für die Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“. Korrekturen der „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“, die nach dem 17. Juli 2023 gesendet werden und zu einer Prämienausweitung führen würden, können nicht (!) mehr für die Förderungsberechnung berücksichtigt werden.
Bei der mehrjährigen ÖPUL-Maßnahme „Almbewirtschaftung“ werden Almweideflächen gefördert, die an mindestens 60 Kalendertagen von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen (Lamas und Alpakas) bestoßen werden. Die Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“ ist eine einjährige ÖPUL-Maßnahme. An der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ muss verpflichtend teilgenommen werden (Kombinationsverpflichtung). Optional ist ein Prämienzuschlag für Herdenschutzhunde möglich.
Für die Auszahlung können grundsätzlich nur jene Tiere berücksichtigt werden, die bis spätestens am 15. Juli 2023 auf eine Alm aufgetrieben wurden.
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