Mit dem Schreiben der EU-Kommission an das Landwirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium haben Bio-Bäuerinnen und Bauern in Österreich nun Klarheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen für das Jahr 2021 erhalten. „Nach längeren Verhandlungen konnten wir die für dieses Jahr geltenden Regelungen für die Weide auf das nächste Jahr ausdehnen. Mit dem vorliegenden Antwortschreiben haben wir nun endlich Rechtssicherheit“, erklären Ministerin Elisabeth Köstinger und Minister Rudolf Anschober.
Hintergrund
Mit dem Bio Audit 2017 verlangte die Kommission Änderungen der Rahmenbedingungen für die biologische Landwirtschaft in Österreich. Gleichzeitig tritt die neue Bio-Verordnung aufgrund einer Verschiebung erst mit 2022 in Kraft. Die beiden zuständigen Ministerien, in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich und Bio Austria, verständigten sich auf eine schrittweise Heranführung der betroffenen Betriebe an die neuen Bio-Regelungen.
Im Jahr 2020 musste jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, mindestens eine raufutterverzehrende Großvieheinheit (RGVE) pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest 50% der RGVE in der Vegetationsperiode den Zugang zu Weide ermöglichen, wann immer es die Umstände wie Witterungs- und Bodenbedingungen erlaubten. Zusätzlich sind Biobetriebe dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten. Bezüglich der Ausgestaltung und dem Ausmaß der Überdachung von Auslaufflächen konnte man sich ebenfalls auf den von Österreich eingebrachten Vorschlag einigen. Mit dieser Übergangsregelung in Bezug auf die Weideverpflichtung für das Jahr 2020, die nun auf das Jahr 2021 verlängert wurde, wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Es ist gut, dass die EU Kommission den Weg, den wir vorgeschlagen haben, mitträgt. Unsere biologische Landwirtschaft ist eine echte Erfolgsgeschichte in Europa. Wir wollen, dass das auch so bleibt. Deshalb war dieser gemeinsame Schritt mit der EU-Kommission wichtig, um die Bäuerinnen und Bauern nächstes Jahr auf die neue Bio-Verordnung vorzubereiten und ihnen ein weiteres Jahr Planungssicherheit und die Möglichkeit für notwendige Anpassungen zu geben.“
Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer Österreich, Bio Austria und den Bio-Kontrollstellen haben wir in meinem Haus einen Vorschlag erarbeitet, den die EU-Kommission nun akzeptiert. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Perspektiven für unsere Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern. Das weitere Übergangsjahr gibt der Bio-Landwirtschaft die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt an die neuen Regelungen anzupassen und unsere Vorreiterrolle in der EU auszubauen.“
Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich: „Die EU-Kommission zeigt Verständnis für die besondere Situation der österreichischen Biobäuerinnen und -bauern. Im nun eingetroffenen Schreiben hat sie ein deutliches Entgegenkommen bezüglich unserer Forderungen bekundet. Einzelne Detailfragen sind noch zu klären, aber wir sind zuversichtlich, dass hier auch noch praktikable Antworten gefunden werden können“, betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der auf intensivste Gespräche mit Spitzenvertretern der EU-Kommission – auch vor Ort auf betroffenen Bauernhöfen – in den letzten Monaten verweist. „Wir geben im engen Abstimmungsprozess unser Bestes, damit die Kammern Anfang 2021 fundiert und verlässlich beraten und die Biobauern zukunftsweisende Entscheidungen treffen und umsetzen können. Das EU-Kommissionsschreiben ist jedenfalls ein wichtiger Schritt auf dem Zukunftsweg unserer heimischen Biolandwirtschaft.“
Gertraud Gabmann, Obfrau Bio Austria: „Wenige Wochen vor Ende des Jahres war es für unsere Bio-Betriebe höchst an der Zeit, endlich Rechtssicherheit für 2021 zu haben. Die entsprechende Einigung der zuständigen Ministerien mit der EU-Kommission ist daher zu begrüßen. Jetzt geht es vordringlich darum, die betroffenen Betriebe zu informieren und weiterhin bestmöglich bei der Umsetzung der Vorgaben für 2021 auf ihren Höfen zu unterstützen. Der nächste Schritt wird es sein, langfristig praktikable Lösungen zu entwickeln und auf den Betrieben umzusetzen.“
Mehr Infos: www.bmlrt.gv.at
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