Agrarinvestitionskredite (AIK) ermöglichen landwirtschaftlichen Betrieben den Zugang zu zinsvergünstigten Finanzierungen. Ein zentraler Bestandteil ist der Zinsenzuschuss, der die Hälfte des Bruttozinssatzes abdeckt. Dadurch werden Bäuerinnen und Bauern finanziell entlastet und sie erhalten auch mehr Planungssicherheit.
Dazu folgendes Beispiel: Ein Betrieb, der einen Agrarinvestitionskredit von 300.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufnimmt und einen Bruttozinssatz von 4,5 Prozent hat, kann durch den Zinsenzuschuss von 50 Prozent eine Unterstützung von bis zu 45.700 Euro erhalten. „Diese Mittel fließen direkt in die Modernisierung und nachhaltige Weiterentwicklung der Betriebe, verbessern die Lebensqualität bäuerlicher Familien und stärken die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum. Jede Investition in die Landwirtschaft ist eine Investition in unsere Zukunft“, sagt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Jedes Jahr nutzen rund 1.500 Betriebe einen AIK
Mit den Agrarinvestitionskrediten werden jedes Jahr rund 1.500 Betriebe unterstützt. Alleine in den vergangenen fünf Jahren wurden damit über 7.500 Betriebe mit einem Kreditvolumen von mehr als 700 Millionen Euro gefördert.
Totschnig: „Agrarinvestitionskredite sichern nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe, sondern tragen auch zu deren Weiterentwicklung bei.“
Agrarinvestitionskredit beantragen
Zinsenzuschüsse zu AIK können allein oder im Zusammenhang mit einem Zuschuss für Investitionen im Rahmen des „GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“ (GSP) gewährt werden. Eine detaillierte Auflistung der Fördervoraussetzungen und Auflagen ist in der Sonderrichtlinie des BML zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung (LE) im GAP-Strategieplan zu finden. Voraussetzungen sind etwa mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche, die berufliche Qualifikation und eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit. Diese Bestimmungen gelten für die Durchführung von Fördermaßnahmen der LE, die im GSP zwischen 1. Jänner 2023 und 31. Dezember 2029 im gesamten Bundesgebiet angeboten werden.
Anträge auf einen Zinsenzuschuss sind im Zuge des Förderantrages über die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria zu stellen. Mit der ratenmäßigen Tilgung des Kredites ist spätestens ein Jahr nach Zuzählung zu beginnen.
Fragen dazu beantworten die Landwirtschaftskammern und Ämter der Landesregierung.
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- Taschenrechner: agrarfoto.com