Mir ist es wirklich ein Herzensanliegen die Pflege daheim in möglichst allen Fällen zu ermöglichen und der Übergeber-Generation ein Altern in Würde in der vertrauten Umgebung ihrer Höfe zu sichern“, erklärt Landwirtschafts-kammer-Präsidentin Michaela Langer-Weninger. Auch für die pflegenden Angehörigen erwartet sich Langer-Weninger spürbare Verbesserungen.
Pflege daheim am Hof – eine wachsende Herausforderung
Der steigende Bedarf der Altenpflege ist eine, wenn nicht die große gesellschaftliche Herausforderung der Zukunft. Gerade im bäuerlichen Bereich werden pflegebedürftige Eltern und Großeltern oft von Familienangehörigen versorgt. In den Vorjahren gab es beinahe 8000 bäuerliche Pflegegeld-Bezieher. Aufgrund hoher Arbeitsbelastungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben kommen aber auch zunehmend 24-Stunden-Betreuerinnen zum Einsatz.
So oder so stehen Bauernfamilien mit pflegebedürftigen Personen oft vor enormen arbeitswirtschaftlichen sowie finanziellen Belastungen.
Verbesserungen im Zuge der Pflegereform gefordert
Bei der im heurigen Jahr anstehenden Pflegereform beharrt die bäuerliche Interessensvertretung daher auf die Berücksichtigung der speziellen Belastungen bäuerlicher Familien.
„Ich fordere eine spürbare Erhöhung des Pflegegeldes – insbesondere in den höheren Pflegegeldstufen – sowie eine attraktivere Ausgestaltung der Selbst- bzw. Weiterversicherung von pflegenden Angehörigen. Auch Entlastungszeiten für pflegende Angehörige sowie die Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung bedürfen einer besseren finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand“, so Langer-Weninger.
Finden diese Forderungen Eingang in die Gesetzgebung, liegen alle Voraussetzungen für ein Altern in Würde auf Oberösterreichs Bauernhöfen vor. Nicht zuletzt deshalb, weil bereits im Vorjahr wichtige sozialpolitische Meilensteine erreicht wurden.
Hier sind die sozialen Erfolge für aktuelle Betriebsführer als auch Altbauern zusammengefasst:
■ Senkung der Krankenversicherungsbeiträge von 7,65 auf 6,8 Prozent
■ Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Kleinstbetriebe auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch ergibt sich eine Beitragsersparnis von bis zu 320 Euro.
■ Streichung des Solidaritätsbeitrag von Bauernpensionisten in Höhe von 0,5 Prozent
■ Senkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10 Prozent
■ Einführung eines Pensionsbonus für lange Beitragszeiten
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