Seit dem 1. Jänner 2021 dürfen in Deutschland Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Der Eingriff darf nur noch unter Vollnarkose des Tieres vorgenommen werden, berichtet der Agrarpressedienst AgrarEurope.
Mit dem Inkrafttreten einer der EU-weit strengsten Regelungen zu dieser Thematik sei die Bundesrepublik ein Vorreiter in Europa, hob Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hervor. Ab sofort muss in deutschen Schweineställen bei der Ferkelkastration eine vollständige Schmerzausschaltung garantiert sein. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten reicht in Deutschland also eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung nicht mehr aus.
Eine neue Verordnung ermöglicht in der Bundesrepublik die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende theoretische und praktische Schulung.
Mehr Tierschutz
Klöckner sieht in der Abkehr von der betäubungslosen Ferkelkastration „ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz“. Mit der Vorgabe der Schmerzausschaltung gehe die Bundesrepublik über das geltende EU-Recht hinaus, so Klöckner.
Das Ministerium unterstützte in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration.
Höherer Aufwand
„Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen“, so die Ressortchefin. Ihnen greife die Politik unter die Arme, um die Umstellung zu ermöglichen. Gefördert werde beispielsweise die Anschaffung von Narkosegeräten. Insgesamt seien hier bereits etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Mio. Euro bewilligt worden.
Gleichzeitig forderte die Ministerin den Handel auf, auch auf die bestehenden beiden Alternativen Jungebermast oder die Impfung gegen Ebergeruch zu setzen.
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