Die Nationalratswahl 2019 ist zwar schon länger her, doch stellte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) der ÖVP kürzlich einen Bescheid aus, dass die ÖVP die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 nicht überschritten hat, wie von Oppositionsparteien vielfach behauptet wurde.
„Der UPTS stellt eindeutig fest: Die Volkspartei hat die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze 2019 nicht überschritten. Andere Parteien, Kommentatoren und auch Medien haben die Volkspartei in einer nie da gewesenen Weise vorverurteilt. Zudem heben sie dem heutigen Parteichef Fehlverhalten unterstellt. Sie sollten nun Anstand und Rückgrat beweisen und sich in aller Form bei Karl Nehammer und der Volkspartei für ihre nun als falsch erwiesenen Vorhalte entschuldigen. Vom Rechnungshof erwarten wir nun, dass er dieselben Maßstäbe auch bei den anderen Parteien anwendet und ebenfalls weitere Prüfungen vornimmt“, betont Christian Stocker, Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei.
Die Prüfung des ÖVP-Rechenschaftsberichtes 2019 dürfte die umfangreichste und penibelste gewesen sein, die es je gegeben habe. Deshalb müsse aus Sicht der Volkspartei der Rechnungshof auch eine vertiefende Prüfung der Wahlkampfausgaben von SPÖ und FPÖ vornehmen. Substanzielle Anhaltspunkte würden nahelegen, dass SPÖ als auch die FPÖ im Jahr 2019 die Obergrenze überzogen haben, heißt es aus der Lichtenfelsgasse.
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- Christian Stocker: ÖVP/Glaser