„Die Waldarbeit ist gefährlich, es passieren leider genügend Unfälle dabei. Deshalb appelliere ich an alle, nicht ohne die geeignete Ausrüstung in den Wald zu gehen. Wir werden unbürokratisch und rasch unterstützen, diese anzuschaffen“, so Forstreferent Martin Gruber. Von einer „schmerzlichen Wunde in Kärntens Wäldern“ spricht der Forstreferent angesichts der ersten Schadensbilanz nach den Juli-Unwettern. 450.000 Festmeter Schadholz und rund 15 Mio. Euro Schaden bei den betroffenen Waldbauern sind entstanden. Vor allem Einzelwürfe, verteilt über die halbe Landesfläche von Kärnten, speziell im Villacher und Klagenfurter Becken sowie im Bezirk Völkermarkt, sind dafür verantwortlich.
Folgeschäden verhindern
„Das vordringliche gemeinsame Ziel ist es jetzt, einen noch größeren Sekundärschaden zu verhindern, der durch den Borkenkäfer droht“, so Gruber. Laut den Forstexperten hat er sich örtlich bereits in das liegende Schadholz und vor allem in das Bruchholz eingebohrt. „Das heißt also, das Holz muss raus aus den Wäldern und das rasch“, appelliert Gruber an die Waldbesitzer.
Nie ohne Schutzausrüstung
Das Unfallrisiko bei der Aufarbeitung von Sturmholz ist erfahrungsgemäß extrem hoch, sodass der Arbeitssicherheit besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Bei vielen Waldbesitzern mangelt es aber immer noch an Schutz-ausrüstung, wie Schnittschutzhose, Forstjacke, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Forsthelm und Erste-Hilfe-Paket. Um das Unfallrisiko bei der Aufarbeitung der Windwurfschäden zu minimieren, wird mit einer Förderaktion des Agrarreferates des Landes Kärnten die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung finanziell unterstützt. Dafür stehen Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Rechnungen ab Stichtag 17. Juli werden anerkannt
Anerkannt werden bezahlte Rechnungen für den Ankauf der persönlichen Schutzausrüstung ab dem Stichtag 17. Juli 2023 mit Mindestkosten von 250 Euro brutto. Bei einer Rechnungssumme von über 250 Euro beträgt der Zuschuss 100 Euro, bei einer Rechnungssumme von über 500 Euro werden 200 Euro bezuschusst. Je Betrieb kann im Geltungszeitraum der Förderaktion nur ein Antrag gestellt werden. Die Förderung können Bewirtschafter land- und fortwirtschaftlicher Betriebe mit LFBIS-Nummer in Kärnten beantragen.
Antragstellung online ab 1. September
Die Antragstellung ist ab 1. September 2023 ausschließlich online über die Homepage der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum – des Amtes der Kärntner Landesregierung möglich.
Für die digitale Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- LFBIS-Betriebsnummer, Daten des Bewirtschafters;
- Bezahlte (saldierte) Rechnungen der gekauften persönlichen Schutzausrüstung – der Rechnungsempfänger muss mit der antragstellenden Person übereinstimmen;
- Unterfertigte Verpflichtungserklärung (Formular im Onlineantrag);
- Unterfertigte De-minimis-Erklärung (Formular im Onlineantrag).
- Bildquellen -
- Fichte fällen: agrarfoto.com