Aus Sperrzonen dürfen weiter keine Tiere nach Österreich eingeführt werden.

Vergangene Woche hat das Gesundheitsministerium per Kundmachung über neue Auflagen für die Verbringung von Tieren aus den Nachbarstaaten informiert. Bekanntlich beschränkt sich das völlige Importverbot von Klauentieren gemäß EU-Regionalisierungsprinzip nur mehr auf die Schutz- und Überwachungszonen im Drei- beziehungsweise Zehn-Kilometer-Radius um betroffene Betriebe.

Tests nicht älter als 72 Stunden

Für Einfuhren empfänglicher Tiere aus bisher unauffälligen Gebieten sind seit nunmehr einer Woche aber zwei Testergebnisse (ELISA und PCR-Test) zur MKS-Freiheit der Tiere vorzulegen. Diese dürfen nicht älter als 72 Stunden sein und belegen, dass das verbrachte Vieh weder Antigene noch Antikörper gegen MKS besitzt. Transporteure müssen diesen Beleg mitführen und ihre Fahrzeuge nach Ablieferung nachweislich desinfizieren. Anschließend sind sie zu einer umgehenden Rückkehr in den Herkunftsstaat verpflichtet. Am Schlachthof dürfen die Importtiere keinen Kontakt zu anderem Schlachtvieh haben. Auch die Schlachtung selbst muss separat erfolgen. Sollten die Tiere hierzulande nicht geschlachtet, sondern eingestallt werden (etwa Ferkel), so ist der Landwirt als Käufer verpflichtet, die betroffene Gruppe über sieben Tage isoliert in Quarantäne zu halten.

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AUTORRed. CW
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