Sicherheit und Schutz für Freiwillige in Vorarlberg

Von der Vorarlberger Landesregierung wurde beschlossen, dass der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche neuerlich verlängert wird, und zwar bis 2024. 55,7 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren engagieren sich im Ländle freiwillig und sind rund fünf bis sechs Stunden pro Woche ehrenamtlich in den Bereichen Sozialdienst, Nachbarschaftshilfe, Sport, Kultur, Religion, Politik, Rettung, Feuerwehr sowie Umwelt-, Natur- oder Tierschutz aktiv. Aus dem großen Umfang an geleisteter Arbeit ergibt sich auch der Bedarf nach einem entsprechenden Versicherungsschutz. Das Land Vorarlberg schloss deshalb bereits im Jahr 2009 im Rahmen eines Pilotprojektes eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte bei der Vorarlberger Landesversicherung VaG ab. Seither wurden jährlich neue, teilweise modifizierte Verträge realisiert. 

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

In der Kollektivunfallversicherung und der allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten jene Personen als versichert, die in losen oder rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppierungen oder Organisationen tätig sind, die Mitglieder in einem Verein sind und sich für das Gemeinwohl in Vorarlberg einsetzen. Voraussetzung ist außerdem ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg, Tirol, Baden-Württemberg, Bayern, St. Gallen, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden oder im Fürstentum Liechtenstein. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Personen zum Zeitpunkt der Ausübung einer Sportart und Mitglieder von Vereinen mit Arbeitnehmenden. Personen und Sachschäden sind bis 3 Mio. Euro versichert, wobei Entschädigungsleistungen nur dann erbracht werden, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

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AUTORRed. SN
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