
Das von Agrarkommissar Christophe Hansen angekündigte und in Kürze erwartete „Vereinfachungspaket“ zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) könnte auch ein Abschwächen der Standards für „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) beinhalten. Das geht aus einem noch unveröffentlichten Anhang des Entwurfs der entsprechenden Verordnung hervor, der dem Pressedienst Agra-Europe zugespielt wurde.
Für den Erhalt des Dauergrünlands (GLÖZ 1) sollen die Mitgliedstaaten laut dem Papier unter anderem die akzeptierte Höchstgrenze für den Rückgang von fünf auf sieben Prozent anheben dürfen. Das Referenzjahr bleibt 2018. Bei GLÖZ 2 – also dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten – sollen die EU-Länder jenen Bauern, die sich an die gegebenen nationalen Vorschriften halten, eine zusätzliche Vergütung anbieten können.
Biobauern “grün per Definition”
Gesetzt den Fall, die Verordnung wird so präsentiert wie derzeit verschriftlicht, bringt dies auch für die Biolandwirtschaft Erleichterungen. Da sie viele Regeln der Konditionalitätsanforderungen bereits über die EU-Bio-Verordnung einhalten, wären sie „grün per Definition“ und somit von Nachweispflichten befreit. Darüber hinaus wird in dem Dokument vorgeschlagen, die Zahl der Vor-Ort- Kontrollen auf höchstens eine pro Jahr zu beschränken. Offiziell soll das Dokument von der Kommission am 14. Mai präsentiert werden. Vorerst will daher niemand dazu konkret Stellung beziehen.
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- Gruenlandumbruch: agrarfoto.com