Die EUDR trifft neben der Forstwirtschaft auch die Wertschöpfungsketten für Rindfleisch und Soja. Hiesige Agrarvertreter beharren auf eine Einstufung Österreichs als Land mit niedrigem Entwaldungsrisiko.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das dürfte dieser Tage auch der EU-Kommission bei der Vorbereitung für die Ende vergangenen Jahres um zwölf Monate hinausgezögerten Entwaldungsverordnung bewusst geworden sein. Bekanntlich müssen Unternehmen, die in der Europäischen Union Rindfleisch, Soja, Holz Kaffee, Kakao oder Palmöl auf den Markt bringen, diese ab 30. Dezember mit einer sogenannten „Sorgfaltspflichterklärung“ versehen. Mit ihr wird bescheinigt, dass die Güter nicht von Flächen stammen, welche nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden. Für Bauern und Kleinunternehmen werden die Auflagen mit 30. Juni 2026 schlagend.

Online-Befragung läuft

Am Dienstag (15.4.) hat die EU-Kommission einen aktualisierten Leitfaden für Unternehmen und Behörden der Mitgliedstaaten vorgelegt. Darin wird die praktische Umsetzung der umstrittenen Verordnung beschrieben. „Das wird eine harmonisierte Umsetzung der EUDR in der gesamten EU gewährleisten“, teilt die Kommission dazu mit. Um die Anwendung „weiter zu entbürokratisieren“, wurde außerdem ein delegierter Rechtsakt gestartet. Dieser soll zusätzliche Klarstellungen und Vereinfachungen auf den Weg bringen, schreibt Agra-Europe. Bevor dieser in Kraft tritt, hat die Kommission (wie in solchen Fällen üblich) eine Umfrage gestartet, wo jeder potenziell Betroffene seine Meinung kundtun kann. Die Befragung auf der Webseite der EU-Exekutive läuft noch bis 13. Mai.

Risikostufen bis Ende Juni

Auch bei der von Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten mehrfach eingeforderten Risikoeinstufung kommt Bewegung in die Sache. Kommissionsangaben zufolge sollen Gespräche mit den Mitgliedstaaten über einen Durchführungsrechtsakt aufgenommen werden. Bis 30. Juni könnte dann Klarheit herrschen, wie die Einstufung der EU-Länder und Drittstaaten nach „niedrigem, mittlerem und hohem Risiko“ im Detail funktionieren soll.

Jährliche Erklärungen

Dem Leitfaden zufolge sollen Sorgfaltspflichterkärungen künftig übrigens wiederverwendbar sein. Das soll insbesondere dann gelten, wenn Waren derselben Kategorie erneut auf den Markt gebracht werden. Unternehmern werde außerdem ermöglicht, ihre Erklärungen jeweils für ein Jahr abzugeben und nicht wie vielerorts befürchtet für jede Charge an vermarkteten Produkten.

Hier der Leitfaden (vorerst in englischer Sprache) zum Nachlesen.

Hier geht es zur Umfrage der EU-Kommission.

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AUTORClemens Wieltsch
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