
Das Aufstellen von Zäunen ist für viele Landwirtinnen und Landwirte Alltag. Doch welche gesetzlichen Grundlagen sind dabei zu beachten? Was gilt bei Weidezäunen und welche Rolle spielt die Straßenverkehrsordnung? Hier ein kompakter Überblick.
Eigentumsrecht: Der Zaun auf eigenem Grund
Grundsätzlich darf jeder Grundeigentümer sein Grundstück einfrieden und Zäune errichten. Die Art der Einfriedung kann frei gewählt werden – jedoch nur im Rahmen der Bauordnung und der örtlichen Bebauungsvorschriften. In Tirol sind einfache Weidezäune und ortsübliche Umzäunungen gemäß §1 Abs. 3 lit. k der Tiroler Bauordnung meist genehmigungsfrei – vorbehaltlich spezieller Ausnahmen (§28 Abs. 2 lit. b).
Wichtig: Bis zu einer Höhe von 1,5 Metern sind Zäune in der Regel weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, außer sie grenzen direkt an Verkehrsflächen.
Taugliche Weidezäune sind Pflicht
Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, ihr Vieh sicher zu verwahren. Dazu gehört auch der Bau ausbruchssicherer Zäune. Eine mangelhafte Einfriedung kann im Schadensfall teuer werden.
Elektrische Weidezäune dürfen seit 2009 auch näher als zwei Meter an öffentlichen Straßen errichtet werden – eine praxisnahe Anpassung an die landwirtschaftliche Realität.
Verkehrssicherheit: Stacheldraht nur in sicherer Höhe
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen gefährliche Gegenstände – etwa Stacheldraht oder Glasscherben – nur in einer Höhe von über zwei Metern angebracht werden, sofern sie sich in der Nähe öffentlicher Wege oder Straßen befinden. Ziel ist der Schutz von Verkehrsteilnehmern.
Zaunpflicht laut Feldschutzgesetz
Nach dem Feldschutzgesetz 2000 sind Einfriedungen verpflichtend zu erhalten, sofern sie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen. Die Erhaltungspflicht kann sogar grundbücherlich gesichert sein und umfasst auch notwendige Reparaturen.
Fazit
Wer zäunt, muss dies rechtlich korrekt, sicher und tierschutzgerecht tun. Wer sich nicht sicher ist, sollte rechtzeitig bei der Gemeinde oder Rechtsberatung nachfragen – bevor es zu teuren Konsequenzen kommt.
- Bildquellen -
- Electric Fence For Livestock. Fence Post With Electric Wires And: LITTLEWOLF1989 – stock.adobe.com