Um den Anforderungen der Farm-to-Fork-Strategie, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und nicht zuletzt den Verbraucherbedürfnissen gerecht zu werden, hat die EU-Kommission Novellierungsvorschläge für diverse Richtlinien und Rechtsakte vorgelegt.
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Unter anderem soll die Herkunftskennzeichnung bei Honig, Schalen- und Trockenfrüchten, gereiften Bananen, sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse angepasst werden. Eine Ausweisung des Ursprungslandes soll für diese Produkte nach den Plänen der Kommission verpflichtend werden. Was die Kennzeichnung bei Eiern betrifft hat die EU-Exekutive ganz besondere Vorstellungen. Um deren Rückverfolgbarkeit zu verbessern, soll die Kennzeichnung künftig verpflichtend am Betrieb erfolgen. Details ab welchen Bestandsgrößen dies der Fall sein soll, bleibt man allerdings schuldig. Auch für verarbeitete Produkte wurden Änderungswünsche präsentiert. So sollen Fruchtsäfte künftig auch die Deklarierung „ohne Zuckerzusatz“ und „zuckerreduziert“ führen dürfen, der Begriff Marmelade soll auch auf Konfitüren ausgeweitet und deren Mindestfruchtgehalt nach oben korrigiert werden.
Die Änderungen bei frischem Obst und Gemüse und Eiern werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgenommen, wie der Pressedienst Agra Europe berichtet. Diese werden nach einer öffentlichen Konsultation durch die Behörde angenommen. Im Anschluss haben Europaparlament und Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig müssen das gesamte Gesetzgebungsverfahren über Parlament und Rat durchlaufen.
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- Eierpackstelle: agrarfoto.com