Bezugnehmend auf die Berichterstattung in der Tiroler Tageszeitung vom 24.10., wonach ein rumänischer Unternehmer eine Landwirtschaft in Kitzbühel kaufen wollte, um dort einen „Luxuswohnsitz“ zu errichten, orteten die Gerichte eine Umgehung und bestätigten das Nein der Behörden.
„Hier wurde von Behörden und Gerichten deutlich festgestellt, dass der Erwerb nicht zum Zwecke der Bewirtschaftung erfolgt ist –auch wenn der rumänische Unternehmer, durch die Facharbeiterausbildung an einer landwirtschaftlichen Fachschule sein prinzipielles Interesse an der Landwirtschaft bekundet hätte – sondern in erster Linie ging es hier darum, Wohnfläche in unverbauter Lage zu erhalten. Und das obendrein zu einem Kaufpreis von 5,2 Millionen, der die ortsübliche Toleranzgrenze übersteigt“, schildert Appler den Sachverhalt.
Instrumente gegen den Ausverkauf der Heimat
„Der Fall in Kitzbühel zeigt auf, dass unsere Grundverkehrsinstrumente greifen und somit eindeutig dazu geeignet sind, einen Ausverkauf land- und forstwirtschaftlicher Böden zu verhindern bzw. zu erschweren. Im konkreten Fall wurden durch die Bezirksbehörde fadenscheinige Konzepte enttarnt und die notwendige grundverkehrsrechtliche Bewilligung versagt, was in weiterer Folge auch das Landesverwaltungsgericht bestätigte“, so Christoph Appler abschließend.
- Bildquellen -
- Wilder Kaiser Tirol: Ars Ulrikusch – stock.adobe.com