Tierschutzpaket bringt strengere Regeln für Haustier-Haltung

Qualzuchten werden verboten, für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren soll künftig verpflichtend ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Eine Kommission wird entscheiden, welche Rassemerkmale (z. B. kurze Schnauzen) noch zulässig sind und welche unter Qualzucht fallen.

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm ambitionierte Ziele für mehr Tierschutz gesetzt. ÖVP-Tierschutzsprecher Josef Hechenberger verhandelte mit den Grünen den zweiten Teil des Tierschutzpaketes. Das neue Gesetz bringt umfangreiche Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren auf den Weg. Qualzucht bei Heimtieren wird künftig verboten, ein verpflichtender „Sachkundenachweis“ für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren sind die zentralen Punkte. Landwirtschaftliche Tiere sind ausgenommen. 

Gesundheit von Haustieren im Fokus

Ständige Atemnot durch zu kurze Schnauze, Glupschaugen, Hautfalten oder kaputte Gelenke: Viele Qualzuchtmerkmale verursachen bei Tieren großes Leid. Künftig wird eine wissenschaftliche Kommission diese Merkmale definieren. Damit können die Behörden künftig gegen Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Weiterhin verboten bleibt ein Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. „Somit wird die Qualzucht in Österreich verboten. Hunde und Katzen mit zu kurzer Nase, die kaum Luft bekommen, sollen der Vergangenheit angehören. Es sollen nur noch gesunde Tiere gezüchtet werden“, sagt der ÖVP-Tierschutzsprecher und Tirols Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger. 

„Alle Tierhalter wollen, dass ihre Lieblinge gesund sind. Mit dem
Qualzuchtverbot für Hunde, Katzen und Co schaffen wir genau das.“

Intensiv wurde mit den Grünen verhandelt. Für Hechenberger ist klar, mit diesem Gesetz schafft Österreich einen großen Schritt: „Österreich ist ein Land der Tierfreunde. Wir haben das strengste Tierschutzgesetz der Welt und nun schaffen wir mit dem Qualzuchtverbot einen weiteren Meilenstein. Alle Tierhalter wollen, dass ihre Lieblinge gesund sind. Mit dem Qualzuchtverbot für Hunde, Katzen und Co schaffen wir genau das.“

Damit das Wohl der Hunde sichergestellt wird, müssen Hundehalter künftig einen Sachkundenachweis beim Kauf eines Hundes erbringen. „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen wirklich wissen, worauf sie sich bei dem Kauf eines Hundes einlassen. Ein Tier ist eine große Verantwortung, leider sind sich das einige Menschen nicht bewusst. In Zukunft wird man zwei Praxisstunden nachweisen müssen“, so Hechenberger.

Wildtierhaltung nur mit Sachkundenachweis

Exotische Tiere werden immer beliebter. Doch leider erfüllen nicht alle Menschen die Bedürfnisse dieser empfindlichen Wildtiere. Immer wieder liest man von ausgesetzten Schlangen, da die Haltung doch zu anspruchsvoll wird. Darum hat sich die Regierung darauf geeinigt, auch hier einen Sachkundenachweis einzufordern. Beim Kauf von Amphibien, Reptilien und Papageien wird ein Nachweis der Sachkunde von vier Stunden erforderlich. „Diese Tiere haben spezielle Bedürfnisse, die auch erfüllt werden müssen. Leider hat man in der Vergangenheit immer wieder Tierhalter bemerkt, die diese Wildtiere nicht ordnungsgemäß behandeln. Es gab Fälle, da wurden Schlangen einfach in Schachteln gehalten oder Papageien in zu kleine Käfige gesteckt. Das hat in Zukunft ein Ende. Nur sachkundige Personen dürfen in Zukunft solche Tiere halten“, sagt Hechenberger.

Landwirtschaft ausgenommen

„Für mich war es von Anfang an klar, dass auch Halter von Heimtieren gewisse Mindestanforderungen erfüllen müssen. In der Landwirtschaft wird genau vorgeschrieben, wie unsere Nutztiere gehalten werden müssen. Wie viel Auslauf braucht eine gewisse Art und das wird auch streng kon-trolliert. Bisher war das bei Heimtieren nicht so. Hier konnte sich jede Person ohne besondere Kenntnisse Wildtiere oder Hunde kaufen. Die Auswirkungen konnten wir dann in der Zeitung lesen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass all diese Neuerungen nur Heimtiere betreffen. Landwirtschaftliche Tiere sind klar ausgenommen. Denn unsere Bäuerinnen und Bauern haben schon genügend Auflagen zu erfüllen, die streng kontrolliert werden. Weitere Maßnahmen sind hier nicht nötig. Als Tierschutzsprecher werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen“, so Hechenberger abschließend.  

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AUTORRed. HP
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