Schutz vor Wölfen: Oberösterreich erlaubt Vergrämungsmaßnahmen

Das Land Oberösterreich erteilte die erste Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen gegen Wölfe. FOTO: agrarfoto.com

Im Hinblick auf die steigenden Wolfrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im Bezirk Freistadt,  erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen in der Marktgemeinde Liebenau. „Für uns haben die Sicherheit der Bevölkerung und die Sicherheit der Weidetiere oberste Priorität. Die Bewohner der betroffenen Regionen sind stark verunsichert, und das ist nachvollziehbar, denn der Wolf dringt in ihren unmittelbaren Lebensraum ein. Daher ist es das Ziel dieser Ausnahmebewilligung, die natürliche Scheu der Wölfe wieder herzustellen und das Vordringen in den Nahbereich der Häuser und Höfe zu verhindern“, so Agrarlandesrat Max Hiegelsberger. 

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 Metern von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümer selbst bzw. die zuständigen Jäger vergrämt werden. Es dürfen nun Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen wie das Waffen- oder Pyrotechnikgesetz einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.  

Die nun erstmalig in Oberösterreich umgesetzte Ausnahmebewilligung ist Teil des Zweistufen-Plans zur Vergrämung und erforderlichenfalls Entnahme von auffälligen Wölfen, der bereits im Mai im Rahmen des von Hiegelsberger einberufenen Runden Tisches vereinbart wurde. „Sofern sich der Wolf jedoch nicht durch Vergrämungsmaßnahmen abschrecken lässt, gilt es auch den nächsten Schritt, die Entnahme der Problemwölfe, umzusetzen“, bekräftigt Hiegelsberger.

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