Die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger mit Breitverteilern ist auf bestellten Äckern bereits seit 2020 verboten, auf unbestellten Flächen gelten strikte Einarbeitungsauflagen. Im Grünland besteht vorerst noch eine bundesweite Ausnahmegenehmigung. Doch auch diese läuft mit Jahreswechsel aus. Danach müssen Landwirte ab 15 Hektar bewirtschafteter Fläche auch dort mit Schleppschlauch oder -schuh Gülle und Jauche streifenförmig ausbringen.
Web-App als Beleg für Ausnahmen
Nicht so im Freistaat Bayern. Dort konnte der Bauernverband (BBV) im Vorjahr in seinem Zukunftsvertrag mit der Staatsregierung rund um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Ausnahmegenehmigung hineinverhandeln. Die Digitalisierung sollte der kleinstrukturierten Landwirtschaft teure Investitionen in neue Verteilertechnik ersparen, die Idee der „GülleAppBayern“ war geboren. Diese Woche wurde das Tool von BBV-Präsident Günther Felßner und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber präsentiert und nahm (rechtzeitig vor Fristende) den Betrieb auf.
Kaniber: „Wir schaffen damit Rechtssicherheit, wie ab dem 1. Februar Rindergülle ausgebracht werden kann.“
„Wir schaffen damit verlässlich Klarheit und Rechtssicherheit, wie ab dem 1. Februar des nächsten Jahres Rindergülle ausgebracht werden kann“, erklärte Kaniber stolz. Praktiker erhalten in der freiwilligen Web-App, die auf jedem Computer oder mobilen Endgerät funktioniert, nach Angabe ihrer Betriebsnummer Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen ihres Betriebes und die zulässigen Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. Weiters unterstützt eine Wetterprognose bei der Auswahl des Ausbringungszeitpunktes und die App bezieht Wasserverdünnung der Gülle (auf einen Trockensubstanzgehalt von maximal 4,6 %) als alternatives Verfahren zur bodennahen Ausbringtechnik mit ein. Alle Ergebnisse kann sich der Anwender abschließend als PDF-Dokument ausgeben lassen.
Mehr Infos: Website der LfL
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- Güllefass mit Prallteller: NETZER JOHANNES - STOCK.ADOBE.COM