Gewichtsgrenze für Hackguttransporte wurde auf 44 Tonnen angehoben

Hackguttransporte sind künftig mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen erlaubt.

Hackguttransporte sind künftig mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen erlaubt, dies hat der Nationalrat mit Beschluss der 39. Novelle des KFG-Gesetzes am vergangenen Freitag, 20. November 2020, gefasst.
Für den Tiroler Bauernbund Abgeordneten und Obmann der Bioenergie Tirol Hermann Gahr ermöglicht diese Neuregelung mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Biomasselogistik. Gahr: „Es ist ein großer Erfolg und sorgt endlich für eine Gleichstellung. Bereits im Vorjahr wurde die Gewichtsgrenze beim Transport von Rundholz von 40 auf 44 Tonnen erhöht. Nach langen Verhandlungen und vielen Gesprächen ist es gelungen, dass auch die Gewichtsgrenze für den Transport von Hackgut erhöht wird.“

Quelle: Silvia Leitner
Hermann Gahr mit Staatssekretär Magnus Brunner.

Schadholz rasch abtransportieren

Diese Änderung ist gerade für den Einsatz heimischer Biomasse eine große Errungenschaft. Je schneller Holz und besonders Schadholz aus dem Wald abtransportiert und zu Heizmaterial verarbeitetet werden kann, desto besser ist es für die heimische Forstwirtschaft und die Energieerzeugung. Durch die Anhebung der Gewichtsbeschränkung können nun die Kapazitäten der Fahrzeuge voll ausgeschöpft werden. Das ermöglicht es, die Arbeitsprozesse so effektiv und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Durch diese Novelle bleibt die Biomasse aus den heimischen Wäldern wettbewerbsfähig und bringt somit Vorteile für alle Beteiligten.

- Bildquellen -

  • 201123 Hermann Gahr Magnus Brunner Web: Silvia Leitner
  • 201123-Hackschnitzel_Transport_web: agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelSchadstoffbelastung im Wald auf historischem Tiefstand
Nächster ArtikelErstes Video des neusten Traktors