Ab 50 Metern Distanz zur Sammelstelle ist eine Antragstellung möglich.

Auch 2024 hat die Landesregierung auf Initiative von Agrarlandesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber einen Transportkostenzuschuss für Milchbauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Dieser soll den Mehraufwand, der durch den Milchtransport entsteht, abfedern. Insgesamt stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Auszahlung ist auf 2.500 Euro je Betrieb beschränkt.

Benachteiligtes Gebiet wieder Voraussetzung

Anspruchsberechtigt sind auch 2024 all jene Milchbauern im Land, die laut 2. AZ-Mitteilung 2023 Flächen im benachteiligten Gebiet bewirtschaften und in Eigenregie Milch zur Molkerei oder zu einer Sammelstelle liefern, wobei der Transportweg zumindest 50 Meter betragen muss. Jenen Bauern, die bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, wurde bereits postalisch ein vorausgefülltes Antragsformular übermittelt.

Wer erstmalig einen Antrag stellen möchte, findet hier das Antragsformular oder in der zuständigen Außenstelle. Dort ist der Antrag auch abzugeben. Anträge werden bereits entgegengenommen, eine Abgabe ist noch bis zum 13. Dezember möglich.

Ausbezahlt wird LK-Angaben zufolge noch vor dem Jahreswechsel.

 

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AUTORRed. CW
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