Die Kennzeichnungspflicht wird zunächst in der Gemeinschaftsverpflegung gelten, also für Großküchen in Spitälern oder Altersheimen sowie in Schul- und Betriebskantinen. Auch in der Gastronomie muss eine freiwillige Kennzeichnung künftig nachgewiesen werden. „Unser Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, sagen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Nach Angaben aus dem Landwirschaftsministerium (BML) wurde bei der Herkunftsbezeichnung sehr „auf praktikable Lösungen geachtet“. Großküchen könnten die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ oder „Region“ durchführen. Auch bestehe die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung, wie: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern.“ Sämtliche Länder, die bereits eine nationale Herkunftskennzeichnung haben (Frankreich, Finnland, auch die Schweiz) gehen so vor, weil die Lebensmittelkennzeichnung innerhalb der EU durch den weitgehend harmonisierten Rechtsbereich den nationalen Spielraum stark einengt. Eine ähnliche Regelung für Großküchen gebe es auch im Biobereich. Erwartet wird in Folge eine vermehrte Nachfrage nach heimischen Produkten.
In Österreich werden nach Angaben des BML täglich 3,5 Millionen Speisen außer Haus verzehrt; davon 2,2 Millionen in Großküchen und Kantinen. Künftig müsse, egal ob von der öffentlichen Hand oder privat geführt, nachgewiesen werden, woher Milch, Fleisch und Eier in den Speisen kommen.
„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bringt Wahrheit auf den Teller.“
„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bringt Wahrheit auf den Teller“, kommentierte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger die Neuregelung. Er sieht darin einen wichtigen Schritt für echte Wahlfreiheit der Konsumenten.
- Bildquellen -
- Kantine: paulzhuk - stock.adobe.com