Freiwilligkeit bei der Gülleausbringung

Die Landeskammerräte in der NEC-Arbeitsgruppe fassten dazu in der November-Sitzung einen einstimmigen Beschluss.

Ammoniak reduzieren durch bodennahe Ausbringung von flüssigem Dünger.

Die NEC-Arbeitsgruppe zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe der LK Niederösterreich beschäftigt sich mit den Emissionen aus der Tierhaltung, insbesondere mit dem Thema Ammoniak. Sie setzt sich zusammen aus Landeskammerräten des Bauernbundes und des UBV sowie aus Fachexperten der Landwirtschaftskammer und von der HBLA Raumberg-Gumpenstein. Den Vorsitz hat LK NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner inne.
In den ersten beiden Sitzungen haben die Teilnehmer intensiv über das Thema Güllegrubenabdeckung mit möglichen Alternativen diskutiert. Mittlerweile ist klargestellt, dass bei bestehenden Güllegruben auch Alternativen zur festen Abdeckung, so zum Beispiel Schwimmdecken, ausreichend sind und somit teure Investitionen vermieden werden können.
Die Regelungen und Erkenntnisse aus den bayerischen Gülleversuchsergebnissen sowie die Kosten der Güllelagerung und Ausbringung wurden anschaulich dargestellt.

Praktikable Lösungen

Das Ziel müsse sein, die Entscheidungsfreiheit der Betriebe bei der Güllelagerung und        -ausbringung zu erhalten. In Österreich hat man im Gegensatz zu Deutschland den Weg einer möglichst unbürokratischen Regelung gewählt: einfache Erhebung über Stichproben (TIHALO-Studien), Meldung der bodennah ausgebrachten Güllemengen und Separierung im ÖPUL-Programm sowie keine Verpflichtung zu Gülleuntersuchungen.
Österreich ist das einzige Land, in dem die 1:1-Gülleverdünnung bereits in der nationalen Ammoniakbilanz emissionsmindernd berücksichtigt beziehungsweise angerechnet wird.

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AUTORRed. JST
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