In Oberösterreich sind 90 Prozent der Landesfläche grün. Sie werden land- und forstwirtschaftlich genutzt und bilden das Rückgrat für bäuerliche Betriebe, Lebensmittelversorgung und Klimaschutz. „Wer über Boden spricht, spricht über Zukunft. Und genau deshalb ist der sogenannte ‚Grüne Grundverkehr‘ kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales agrarpolitisches Steuerungsinstrument“, betont Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger. Dass das Agrarressort beim Schutz der Böden alles richtig gemacht hat, habe nun der Landesrechnungshof schwarz auf weiß bestätigt.
Erwerb ist geregelt im OÖ Grundverkehrsgesetz
Der Grüne Grundverkehr umfasst den Eigentumserwerb von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und ist im OÖ Grundverkehrsgesetz geregelt. Der Erwerb dieser Flächen ist genehmigungspflichtig. „Boden darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Er soll jenen zur Verfügung stehen, die ihn bewirtschaften, pflegen und erhalten“, so die Landesrätin. Und: „Landwirtschaft baut Boden in Form von Humus auf. Das kann keine andere Branche. Darum ist der sorgsame Umgang mit Grund und Boden nicht nur eine Frage der Versorgungssicherheit, sondern auch eine der Generationenverantwortung.“
Bestätigt: Korrekt und rechtskonform
Im Zentrum der Initiativprüfung des Landesrechnungshofes stand auch das Verfahren zur Erklärung von Gemeinden zu sogenannten Vorbehaltsgebieten – also Gebieten, in denen der Erwerb von Baugrundstücken besonders reguliert wird, um dem wachsenden Freizeitwohnsitzdruck und überhitzten Bodenpreisen entgegenzuwirken. Aktuell sind 26 Gemeinden – vor allem in der Seenregion und im Raum Pyhrn-Priel – als solche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.
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- Wintergerste Anfang Mai: Agrarfoto.com