EU und Japan fixieren Freihandelsabkommen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, bekannt als Jefta, wird laut einer Studie des Thünen-Instituts für Marktanalyse auch die Agrar- und Lebensmittelmärkte beeinflussen. Die EU könnte vor allem bei Schweinefleisch-Exporten profitieren.

Die EU geht ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan ein, das u. a. Zollerleichterungen enthält.

Während US-Präsident Donald Trump weiterhin auf Protektionismus und Zollschranken setzt, entwickelt sich der internationale Handel in eine andere Richtung weiter: Am Dienstag, den 17. Juli, unterzeichneten die EU und Japan ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), vorab bekannt als Jefta (Japan-EU Freetrade Agreement), das im kommenden Jahr in Kraft treten soll und wesentliche Zollerleichterungen beinhaltet.

Der Abbau von Handelshemmnissen durch das Abkommen umfasst auch den Agrarbereich. So werden laut EU-Kommission 85 Prozent (%) der nach Japan ausgeführten EU-Agrarerzeugnisse und Lebensmittel schrittweise liberalisiert. Wie sich das Abkommen auf die europäische Land- und Ernährungswirtschaft auswirkt, hat das Thünen-Institut in Braunschweig berechnet.

Mehr EU-Schweinefleisch

Die Analyse wurde mit einem globalen Handelsmodell durchgeführt, das die Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Ländern und Sektoren abbilden kann. Agrarökonomin Janine Pelikan vom Thünen-Institut erklärt: „Die Ergebnisse geben, wie bei Modellierungen allgemein, nur ein vereinfachtes Bild der Realität wieder. Es wird aber deutlich, dass die EU ihren Handel mit Japan intensiviert und im Agrar- und Ernährungsbereich Produktionssteigerungen zu erwarten sind.“ In der EU wird die Produktion am stärksten im Sektor Schweinefleisch steigen.

Beidseitiger Exportzuwachs

Japan ist nach China der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Im Jahr 2016 exportierten die EU-Staaten Agrarprodukte im Wert von sechs Mrd. Euro nach Japan. Dem standen relativ geringe Einfuhren von rund 0,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Umsetzung des Abkommens wird sich laut Thünen-Institut direkt auf die Handelsströme und Preise auswirken und auf beiden Seiten zu Produktionsänderungen führen. Durch das Abkommen können sich die europäischen Agrarexporte nach Japan auf elf bis 14 Mrd. Euro erhöhen. Die Importe von Agrarprodukten aus Japan könnten auf ca. zwei Mrd. Euro steigen.
Kritikern des Abkommens wird der Exportzuwachs und die Anerkennung europäischer Regelungen entgegen- gehalten: Die Wirtschaftskammer Österreich rechnet mit einem Exportzuwachs von insgesamt 2,2 Mrd. Euro und 5000 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Bestehende EU-Standards im Lebensmittelbereich werden nicht geändert oder gesenkt. Japan wird auch 205 europäische geografische Angaben (geschützter geografischer Ursprung und geschützte geografische Angabe) anerkennen, sodass in Japan ausschließlich Waren, die tatsächlich diese Herkunft haben, unter dem entsprechenden Namen verkauft werden dürfen, wie etwa Tiroler Speck.

Es ist vorgesehen, dass die Handelsvereinbarungen innerhalb von 21 Jahren, also bis zum Jahr 2040, schrittweise umgesetzt werden. Danach wird die EU 99,2 % aller japanischen Produkte zollfrei importieren. Japan wird die Zölle für 97,2 % der Produkte vollständig aufheben. Für einige „sensible“ Agrarprodukte wie Walfleisch, Reis und Seealgen bleibt weiterhin ein Außenschutz in Form von Zöllen und Zollquoten bestehen. Für Getreideprodukte, Kaffee, Tee, Zucker, Milchprodukte und andere verarbeitete Lebensmittel werden neue Zollquoten gegenüber der EU eingeführt. Innerhalb der Quoten kann eine festgelegte Menge zu niedrigeren Zollsätzen oder zollfrei nach Japan exportiert werden. Außerhalb der Quoten bleiben die Zölle häufig so hoch, dass es keine zusätzlichen Exportanreize für europäische Produkte nach Japan geben wird. Für Weizen liegt der Zoll außerhalb der Quoten bei 32 %, für Zucker bei 37 % und für Milchprodukte bei 69 %. Dennoch wurde der Marktzugang bei Milch verbessert: Für Hartkäse werden die Zölle schrittweise mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren beseitigt, für Weich- und Frischkäse wird eine zollfreie Quote eingerichtet, die über die Jahre vergrößert wird. Auch für Butter und Magermilchpulver wird eine Zollquote eröffnet.

Zuständigkeit

Da es laut EU-Kommission bei diesem Abkommen um einen reinen Handelspakt geht, liegt die Zuständigkeit bei der EU. Eine Zustimmung der nationalen Parlamente ist nicht erforderlich. Der kritischere Investitionsteil wurde vom Handelspakt abgekoppelt und soll zu einem anderen Zeitpunkt mit der Zustimmung der nationalen Parlamente besiegelt werden.

 

- Bildquellen -

  • Japan: Wodicka
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