Lebensmittel können nun steuerfrei gespendet werden

Der jahrelang geforderte Schritt seitens der karitativen Einrichtungen zur Einführung des Nullsteuersatzes ist nun geschafft. Bislang wurden im Jahr rund eine Million Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Es handelt sich hierbei um nicht der Norm entsprechende Nahrungsmittel. Diese Zahl soll sich nun stark reduzieren. Grund für diese enorme Menge war vielfach der hohe Steuersatz für Lebensmittelspenden. Es war nämlich günstiger, Nahrungsmittel wegzuschmeißen, als zu verschenken. Aktuell werden entlang der Wertschöpfungskette geschätzt 20.000 bis 25.000 Tonnen für die karitative Lebensmittelweitergabe gespendet. Diese Spenden finden vor allem im (Groß-)Handel und in der Produktion statt. Nun soll sich die Spenden-Menge vervielfachen.

Langjährige Forderungen zeigen nun Wirkung

Die Tafel Österreich war bei der Durchsetzung des Gesetzes, zusammen mit dem Institut für Finanzrecht der Universität Wien und später auch mit dem Finanzministerium, stark eingebunden. Die Geschäftsführerin der Tafel Österreich Alexandra Gruber zeigt sich hoch erfreut über diesen Schritt: „Die Herausforderungen der karitativen Lebensmittelweitergabe sind vielfältig – steuerliche Stolpersteine bei Warenspenden sind nur eine davon. Wir freuen uns sehr, dass nun eine unserer langjährigen Forderungen umgesetzt wird und Lebensmittelspenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette künftig nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Damit konnte eine von vielen Hürden im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, Hunger und Armut genommen werden.“ Konkret betrifft die Umsatzsteuerbefreiung Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, die an spendenbegünstigte, gemeinnützige und mildtätige Organisationen gespendet werden. Unternehmen können somit nun die Vorsteuer für Warenspenden geltend machen, unterliegen aber nicht mehr der USt-Pflicht. Die karitativen Einrichtungen hoffen nun auch, auf vermehrte Spenden der Landwirte in Österreich.

 

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  • Süßkartoffelspende: Thomas Topf/Tafel Österreich
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AUTORRed. KaBe
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