
Wer kann einreichen?
Akteure können regionale oder lokale Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden), Vereine, Unternehmen oder sonstige Organisationen etc. sein, die in Kooperationen engagiert sind. Die auszuzeichnenden Kooperationen müssen von unterschiedlichen Akteuren (z. B. Gemeinde, Tourismusverband, lokale Unternehmen etc.) getragen sein, die branchen- oder themenübergreifend aktiv sind. Auch überregionale Projekte können eingereicht werden.
Einreichfrist
Die Projekte können bis 29. Februar 2016 eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt zweistufig: Eine regionale Jury wählt zuerst für jedes Arge Alp Mitgliedsland maximal zwei Projekte aus. Aus diesen Projekten vergibt dann eine international besetzte Jury das Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro. Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen der Konferenz der Arge Alp Regierungschefs im Juni 2016 durch den derzeitigen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer, Landeshauptmann Wallner.
Wo einreichen?
Die Projekte können ? bei der Landespressestelle, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Römerstraße 15, Bregenz, presse@vorarlberg.at. eingereicht werden. Weitere Informationen sind telefonisch unter 05574/511-20141 und unter www.ar gealp.org erhältlich. Dort ist auch ein Einreichformular abrufbar. In der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer arbeiten in den vier Staaten Deutschland, Italien, Österreich und Schweiz folgende Länder, Provinzen bzw. Kantone mit einer Gesamtbevölkerungszahl von rund 26 Mio. Menschen zusammen: Bayern, Graubünden, Lombardei, Salzburg, St. Gallen, Südtirol, Tessin, Tirol, Trient und Vorarlberg.