Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), betreffend Übergangsfrist für Spaltenböden, ist ein Aufreger, der viel Unruhe in die Bauernschaft brachte. „Mit dieser Entscheidung hat der VfGH einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung einer SPÖ-Alleinregierung stattgegeben“, kritisiert Leopold Keferböck, Bauernbund-Bezirksobmann von Wels-Land.
Aus gegebenem Anlass kam Bauernbund-Präsident Georg Strasser Anfang dieser Woche nach Oberösterreich. Im vollem Saal der Bezirksbauernkammer, mit mehr als 150 Teilnehmern aus dem Bezirk und darüber hinaus, vorwiegend aus Betrieben mit Schweinehaltung, wurde der Schwerpunkt „Spaltenböden in der Schweinehaltung“ intensiv diskutiert und vor allem auch darüber informiert, wie es denn weitergeht bis zu einem neuerlichen Beschluss in dieser Legislaturperiode denn die Zeit dränge bis zur Neuwahl im Herbst.
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Übergangsfrist wird intensiv verhandelt
„Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu stärken. Deshalb verhandeln wir gerade intensiv an einer Übergangsfrist beim Vollspaltenboden, die der Schweinebranche Planungssicherheit ermöglichen soll“, betonte Strasser, der auch klar Stellung bezog zu anderen wichtigen Themen, die derzeit mit dem Koalitionspartner in Verhandlung sind.
Zur Sprache kamen auch scheinbar gut gemeinte, dann aber gegen die Bundesregierung verwendete Anträge der Oppositions-Parteien. Aktuell sind laut Strasser zahlreiche agrarpolitische Verhandlungsthemen mit dem Koalitionspartner auf einem guten Weg oder sogar kurz vor dem Abschluss neben dem Vollspaltenboden bei Schweinen etwa auch eine Lösung der Güllegruben-Abdeckung. Solchen populistischen Anträgen zuzustimmen, würde laufende Verhandlungen gefährden und einen Abschluss verhindern. Der Schaden wäre für die Bauernschaft deshalb umso größer, da bei vielen zentralen Punkten dann Unsicherheit herrschen würde.
„Bis jetzt haben sich nur die ÖVP und der Bauernbund für Planungssicherheit bei den Schweinebauern eingesetzt, sonst keine andere Fraktion im Nationalrat. Andere hingegen haben sogar für ein generelles Spaltenboden-Verbot mit sofortiger Wirkung gestimmt. Mit uns wird es ein überhastetes Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten im Jahr 2030 sicher nicht geben. Wir wollen in Zukunft die konventionelle Schweinemast gleichermaßen wie das Tierwohlsegment unterstützen“, gab sich Strasser kämpferisch.
Lösungen müssen praxistauglich sein
Fachliche Expertise gab es dazu auch von VLV-Ferkelring-Geschäftsführer
Johann Stinglmayr, der die laufend gute Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen mit den agrarpolitischen Interessensvertretern hervorhob. So wurde schon im Juli 2022 von der Bundesregierung in einem Schulterschluss gemeinsam mit bäuerlichen Interessen- und Branchenvertretern ein umfassendes Tierwohl-Paket präsentiert. Ziel war und ist es, die Tierhaltung in Österreich mit Hausverstand und Augenmaß weiterzuentwickeln. Zentraler Punkt dieses Tierwohl-Pakets war unter anderem das Verbot von Vollspaltenböden bei Schweinen für Um- und Neubauten ab 2023 sowie das endgültige Aus für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in Schweineställen mit Ende 2039. „Der Fokus wird weiterhin auf praxistauglichen Verbesserungen und angemessenen Übergangsfristen liegen“, betonte Strasser abschließend.
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