Die EU-Agrarminister haben am Montag dem nicht unumstrittenen Vorschlag der EU-Kommission, die Brachflächen-Nutzung für die landwirtschaftliche Produktion bis Ende 2023 zu verlängern, zugestimmt.

Mit der neuen GAP, die ab 2023 greifen soll, wurden bekanntlich auch die Umweltstandards betreffend der Fruchfolge auf den Äckern erhöht, um die Böden zu schonen. Auch sollen künftig vier Prozent der Ackerfläche nicht mehr bewirtschaftet werden, um mit Brachflächen, Blühstreifen oder Hecken dem Artensterben entgegenzuwirken. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs gab es allerdings Forderungen, den Umweltschutz zu lockern, um mehr Getreide zu produzieren, das weltweit zur globalen Ernährungsversorgung benötigt wird. Die EU-Ausnahmeregelung für 2022 wurde auch in Österreich laut Landwirtschaftsministerium in Anspruch genommen, mehr als 10.000 Hektar werden zusätzlich für den Anbau von Kulturen für die Lebens- und Futtermittelproduktion genützt.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Noch müssen 20 der 27 EU-Staaten mit insgesamt zwei Drittel aller EU-Bürger im EU-Parlament dem Vorschlag zustimmen.

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  • Landwirtschaftliche Flächen: lk oö
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