Im Rahmen dieser Aktion bietet der NÖ Landesjagdverband interessierten Grundbesitzern kostenlose Beratung und Planung sowie subventioniertes Bereitstellen von Pflanzgut an.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Antragstellung durch den Grundeigentümer und den Jagdausübungsberechtigten an den NÖ Landesjagdverband (NÖLJV).
- Subventionswürdiger Zweck und Standort
- Verpflichtung zur Auspflanzung, Pflege und Erhaltung auf 20 Jahre.
Umfang der Förderung:
- 100 Prozent der Beratung und Planung (kostenlos).
- Die EVN unterstützt diese Aktion. Die Kosten für Pflanzgut und Baumschutzsäulen werden zu 60 Prozent vom NÖ Landesjagdverband und jeweils zu 20 Prozent von der EVN AG und vom Förderungsempfänger getragen.
Förderwürdig sind:
- Anpflanzungen von Hecken und Feldgehölzen in deckungsarmen Feldrevieren
- Anpflanzungen von fruchttragenden Bäumen in Waldrevieren
- Anpflanzungen von Verbissgehölzen bei gleichzeitiger Auspflanzung von fruchttragenden Bäumen
- Baumschutzsäulen und Fegeschutz für projektmäßig ausgepflanzte Bäume.
Die eingereichten Projekte werden nach wildökologischen Gesichtspunkten vom Fachberater des NÖLJV geprüft. In allen Fällen muss vorrangig jagdwirtschaftlicher Nutzen und die Verbesserung des Wildtierlebensraumes gegeben sein. Die Pflanzenauswahl, Bepflanzungsart und Bereitstellung von Baumschutzsäulen bestimmt der NÖ Landesjagdverband. Der Bezug des Pflanzgutes erfolgt mit einem Ausfolgeschein bei einer vom NÖLJV bestimmten Baumschule. Der Förderungsempfänger ist an die Förderungsrichtlinie und im Antragsformular enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere an die ordnungsgemäße Pflanzenausbringung, Pflege, Rodungsausschließung und Kostenbeteiligung gebunden. Infos und Antragsformulare gibt es beim NÖ Landesjagdverband, Telefon 01/4051636-0, “www.noeljv.at” oder “jagd@noeljv.at”