Umkämpfte Unterschrift

Kommentar von Hans Maad,
Redaktion Wien.

Das Absenden des Mehrfachantrages 2023 ist nur mehr mittels Handy-Signatur möglich. Diese gesetzlich in der GAP-Strategieplan-Verordnung begründete Anordnung der AMA treibt einigen „unabhängigen“ Bauernvertretern den Unmut auf die Stirn. Gewiss mag es Gründe für eine solche Ablehnung geben. Unzumutbar ist die Vorschrift beispielsweise für Landwirte, die kein Smartphone besitzen. Für solche Fälle besteht aber ohnehin eine Ausnahmeregelung.
Möglicherweise liegt die Ablehnung der elektronischen Unterschrift auch in der menschlichen Natur, die gegen „Anordnungen von oben“ zunächst einmal opponiert – man kennt solche Trotzreaktionen ja auch aus anderen Gebieten. Oder es ist einfach der politische Reflex, aus Prinzip alles abzulehnen, was etwa aus dem Bauernbund kommt.
Besonders bedauerlich wäre es, wenn der Ablehnung eine dumpfe Technologiefeindlichkeit zugrunde liegen würde. Wozu denn dann noch Telefonnetz- oder Breitbandausbau? Einer solchen Einstellung ist besonders in ländlichen Regionen leicht der Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn gerade auf dem Land ermöglicht das „Digitale Österreich“ bereits mit vielfältigen Services zeitsparende und nervenschonende Vorteile. Beispielsweise, wenn es um den Blick in das Pensionskonto geht, um den Schriftverkehr mit dem Finanzamt, um den digitalen Führerschein, um die Zustellung von Einschreibsachen oder eben um die elektronische Unterschrift auf Distanz. Es stünde jeder politischen Vertretung gut an, sich für die Verbreitung solcher Dienstleistungen aktiv einzusetzen.

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