
Der Zeitraum, in dem die Ausbringung stickstoffhältiger Düngemittel auf landwirtschaftliche Nutzflächen verboten ist, endet am 15. Februar (Düngung ab 16. Februar möglich). Abweichend davon ist das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf wie Durum-Weizen, Raps und Gerste sowie für Kulturen unter Vlies oder Folie seit dem 1. Februar wieder zulässig (Achtung: gilt nicht für Teilnehmer am ÖPUL-Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker).
Für Teilnehmer an dieser Maßnahme gilt generell ein Düngeverbot ab 15. Oktober bis einschließlich 15. Februar auf allen Ackerflächen (außer Ackerfutterflächen). Zudem muss innerhalb der Gebietskulisse auf die Ausbringung von leichtlöslichen, stickstoffhältigen Düngern (z. B. Gülle) bei Mais bis einschließlich
21. März verzichtet werden.
In diesem Zusammenhang ist für alle Betriebe unabhängig einer ÖPUL-Teilnahme zu bedenken, dass die Ausbringung von leichtlöslichen, stickstoffhältigen Düngemitteln, wie z. B. Gülle, nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor dem Anbau erfolgen darf.
Unabhängig von den Sperrfristen ist auf gefrorenen, auf schneebedeckten sowie auf allen wassergesättigten oder überschwemmten landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Düngung mit stickstoffhältigen Düngemitteln unzulässig. Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stick-stoffhältigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist. Es wird empfohlen im Falle einer Schneedecke (egal wie groß) generell keine Düngungsmaßnahmen durchzuführen.
Nach dem Ende des Verbotszeitraumes dürfen leichtlösliche, stickstoffhältige Dün-gemittel in einer Höhe von maximal 60 kg N ab Lager auf Böden ausgebracht werden, die durch Auftauen am Tag des Aufbringens aufnahmefähig und nicht wassergesättigt sind sowie eine lebende Pflanzendecke aufweisen. Eine Fotodokumentation, die belegt, dass entsprechend den Richtlinien gehandelt wurde, wird empfohlen.
- Bildquellen -
- Weizen Angedüngt 2 12.03.22 Tw: BWSB/Wallner