Überblick der aktuellen Entlastungsmaßnahmen

Die aktuelle Teuerung trifft die Bevölkerung aber auch die Land- und Forstwirtschaft in vielen Bereichen. Ein Bündel an Unterstützungsmaßnahmen soll sowohl breite Teile der Bevölkerung, als auch Bäuerinnen und Bauern unterstützen. Einige Maßnahmen müssen vom Antragsteller persönlich beantragt werden, andere Unterstützungsmaßnahmen werden automatisch ausbezahlt. Hier ein Überblick:

Angesichts der hohen Preise für Kraftstoffe und Energie ist der Kostendruck auf die bäuerlichen Betriebe gestiegen. Die finanziellen Unterstützungen sollen die Kostenbelastung abfedern und die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind seit Monaten von einer Teuerungswelle vor allem bei Energie, Betriebs- und Futtermitteln betroffen. Deshalb setzt sich der Bauernbund für umfangreiche Entlastungsmöglichkeiten ein, um die hohen Produktionskosten abzufedern.

Wichtige Schritte von Bund und Land gegen hohe Kosten

Auf Landes- und Bundesebene konnte bereits einiges umgesetzt werden. Faktum ist jedoch, dass sämtliche Entlastungsmaßnahmen für alle Teile der Bevölkerung nur unterstützend wirken und nie alle Mehrkosten abdecken können.

Wichtige Meilensteine, von denen auch die Bauernfamilien profitieren:
– Die ökosoziale Steuerreform,
– insgesamt drei Maßnahmenpakete gegen die Teuerung
– das Versorgungssicherungspaket
– und die Strompreisbremse.
Darüber hinaus hat auch das Land Niederösterreich Maßnahmen zum Teuerungsausgleich beschlossen.

Zur besseren Orientierung sind im Folgenden die wichtigsten Punkte
zusammengefasst.

Besonders interessant sind für Bäuerinnen und Bauern
folgende Maßnahmen:

  • Agrardieselrückvergütung
    Insgesamt erfolgt über drei Einzelmaßnahmen eine Rückvergütung von cirka 40 Cent pro Liter.
  1. Vollständige Rückvergütung der ab Oktober 2022 geltenden CO2-Abgabe auf Diesel.
  2. Rückvergütung von 7 Cent
    Mineralölsteuer je Liter (1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023).

1+2) Der Antrag auf Vergütung der CO2-Abgaben und der Mineralölsteuer ist noch bis        31. Dezember 2022 mittels Korrektur zum Mehrfachantrag (MFA) 2022 auf Ihrer                Bezirksbauernkammer (BBK) möglich.

Achtung: Forstflächen müssen jedenfalls aktiv angegeben werden.
Reine Forstbetriebe, die bislang keine Ausgleichszahlungen mittels Mehrfachantrag beantragt haben, müssen sich rechtzeitig im Vorfeld zur Beantragungsmöglichkeit bei ihrer Bezirksbauernkammer registrieren lassen (Stammdatenanlage).
Melden Sie sich daher im Bedarfsfall möglichst umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer, damit der Mehrfachantrag 2022 noch rechtzeitig gestellt werden kann.

3. Versorgungssicherungsbeitrag mit flächen- und tierbezogenen Komponenten: Entspricht cirka 25 Cent pro Liter und 14 Euro je Großvieheinheit.

Die Auszahlung erfolgt automatisch bis Ende 2022 auf Basis des MFA 2022. Kein Antrag erforderlich.

  • Zusätzliche Unterstützungsmaßnahme für den geschützten Anbau (Glashäuser etc.) Die Auszahlung ist bereits erfolgt.
Strompreisrabatte
  • Landwirtschaftlicher Strompreiszuschuss:

Stufe 1: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug
Zuschuss in Höhe von cirka 10,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Als Sockelbetrag werden jedenfalls 100 Euro pro Betrieb ausbezahlt.
Automatische Abwicklung anhand Mehrfachantrag 2022
Achtung: Betriebe ohne MFA 2022 müssen bis Ende des Jahres einen Antrag stellen (gegebenenfalls mit Angabe der Tierliste).
Mehr Infos unter: www.noe.lko.at

Stufe 2: Verbrauchsabhängiger Zuschuss
– Für stromintensive Betriebe (mit elektrischer Beregnung, Kühlung, Trocknung etc.)
Achtung: Antragsstellung nötig
– Nachweis des Stromverbrauchs der vergangenen zwei Jahre
– Mindestschwelle von 7.500 kWh je Betrieb
– Antrag bei der AMA bis spätestens 15. April 2023
– Mehr Informationen erhalten Sie auf Ihrer zuständigen BBK.
Mehr Infos unter: www.noe.lko.at

  • Blau-gelber Strompreisrabatt
    – Einpersonenhaushalt: 170 Euro
    – Zweipersonenhaushalt: 272 Euro
    – Dreipersonenhaushalt: 374 Euro
    – Vierpersonenhaushalt: 416 Euro
    – Fünfpersonenhaushalt: 457 Euro
    – Pro weiterer Person: 41 Euro.
    Der blau-gelbe Strompreisrabatt entspricht einem Zuschuss von 11 Cent pro kWh, gedeckelt mit 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs.
    Achtung: Antrag beim Energieversorger oder Land NÖ nötig
    (www.land-noe.at/meinlandhilft).
  • Strompreisbremse des Bundes
    Pro Haushalt werden die ersten 2.900 kWh auf 10 Cent pro kwh gedeckelt (bis 30. Juni 2024).
    Das entspricht etwa 80 Prozent des Bedarfs eines durchschnittlichen Dreipersonenhaushalts.
    Maximaler Förderbetrag von30 Cent pro Kilowattstunde. Diese Maßnahme wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt.
    Für Mehrpersonenhaushalte und landwirtschaftliche Lastprofile folgen weitere Infos.
  • 150 Euro Energiekostengutschein
    für jeden Haushalt (Hauptwohnsitz). Ein Antrag ist nötig. Die Beantragung über die im Frühjahr versendeten Formulare kann noch bis Ende dieses Jahres erfolgen. Der Gutschein wird dann auf der Energierechnung abgezogen.
    Infos unter: oesterreich.gv.at
  • Rund 100 Euro
    spart sich ein Haushalt heuer automatisch durch den Wegfall der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags.
  • Rund 100 Euro
    spart sich ein Haushalt heuer automatisch durch die Senkung der Elektrizitätsabgabe („Stromsteuer“) und Erdgasabgabe (bis 30. Juni 2023).
Maßnahme im Steuer- und Sozialversicherungsbereich:
  • Zuschuss zur Krankenversicherung
    Gestaffelt, maximal 315 Euro (bis zu einer Beitragsgrundlage von 2.900 Euro). Die Gutschrift erfolgt automatisch mit der Vorschreibung für das zweite Quartal.
  • Außerordentlicher Gutschrift zur Sozialversicherung
    Gestaffelt, maximal 500 Euro (bis zu einer Beitragsgrundlage von 2.900 Euro). Die Gutschrift erfolgt automatisch mit der Vorschreibung für das dritte Quartal.
  • Absenkung des fiktiven Ausgedinges
    Von 10 Prozent auf 7,5 Prozent und somit eine automatische Erhöhung der bäuerlichen „Mindestpensionen“.
  • Erhöhung Pendlerpauschale
    um 50 Prozent und Vervierfachung des Pendlereuros (bis 30. Juni 2023) beziehungsweise rund 100 Euro einmaliger Betrag (Negativsteuer) für geringverdienende Pendler rück-
    wirkend für 2022.
  • Senkung Einkommen- und Lohnsteuersatz
    In der zweiten Steuerstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent ab Juli (Mischsteuersatz von 32,5 Prozent für das ganze Jahr 2022).
  • Erhöhung des Familienbonus
    um 500 Euro auf bis zu 2.000 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag und Jahr ab 2022. Für Kinder ab 18 Jahren beträgt die Steuerermäßigung nunmehr 650 Euro je Kind.
  • Erhöhung des Kindermehrbetrages
    um 100 Euro auf 550 Euro je Kind, Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung ist nötig.
  • Erhöhung der Pensionen um bis zu 10,2% für Mindestpensionisten
Weitere Maßnahmen:
  • 180 Euro Einmalzahlung
    zusätzlich mit Familienbeihilfe – Auszahlung erfolgte automatisch im August.
  • blau-gelbes Schulstartgeld
    100 Euro Unterstützung für Schulkinder und Lehrlinge in Niederösterreich. Eine Antragstellung ist bis 4. Februar 2023 möglich
    Achtung: Antrag beim Land NÖ nötig (www.land-noe.at/meinlandhilft)
  • blau-gelbe Pendlerhilfe
    Mindestens 320 Euro für geringverdienende Pendler (mindestens
    25 Kilometer einfache Wegstrecke)
    Achtung: Antrag beim Land NÖ nötig (www.land-noe.at/meinlandhilft)
  • 500 Euro Klima- und Anti-Teuerungsbonus
    Für alle Erwachsenen beträgt dieser Bonus 500 Euro. Für Kinder, bis zum 18. Lebensjahr, bekommen die Erziehungsberechtigten (Familienbeihilfenbezieher) davon jeweils 250 Euro.
    Diese Maßnahme wurde bereits automatisch auf das Konto überwiesen oder als Sodexo-Gutschein per Post zugestellt.
  • 300 Euro Teuerungsausgleich
    (zweimal 150 Euro) für besonders betroffene Personengruppen (zum Beispiel: Mindestpensionisten, Studienbeihilfenbezieher, etc.) – Die Auszahlung erfolgte bereits automatisch
  • Erhöhung der Studienbeihilfe
    um 8,5 bis 12 Prozent.

Informationen im Internet:
Land NÖ:
www.land-noe.at/meinlandhilft
Land NÖ Formulare:
www.noe.gv.at/noe/Alle-Formulare/Alle-Formulare.html
Digitales Amt:
oesterreich.gv.at
Entlastungsrechner Finanzministerium:
onlinerechner.haude.at
Entlastungsrechner Landwirtschaft:
www.lk-noe.at
Infos zur Beantragung der einzelnen Maßnahmen:
https://noe.lko.at/media.php?filename=download%3D%2F2022.11.17%2F1668676992528488.pdf&rn=Ma%C3%9Fnahmenbeantragung.pdf

Quelle: BZQuelle: BZ

- Bildquellen -

  • Für Unsere Familien: BZ
  • Unterstützung In Der Landwirtschaft Auf Einen Blick: BZ
  • Teuerungsausgleich: Agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORRed. DL/Artur Riegler
Vorheriger ArtikelEin Plus für Landwirte, Tiere und Konsumenten
Nächster ArtikelGroßes Kino um Hafer