SVS-Hilfe im Katastrophenfall

Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versicherte Bäuerinnen und Bauern, die aktuell von Hochwasserschäden betroffen sind, erhalten für ihre Betriebe aus dem Unterstützungsfonds der SVS einen Zuschuss in der Höhe von 800 Euro, wenn der Schaden die genannte Summe übersteigt. Gewährt wird der Zuschuss für Hochwasserschäden von Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden werden nicht berücksichtigt. 

Der Zuschuss muss mit einem entsprechenden Formular beantragt werden und zudem von der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Voraussetzung ist auch die Pensionsversicherung bei der SVS.

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  • SVS-Zuschuss: fill/Pixabay
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AUTORRed. BW
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