Als Geschäftsführer der Bauernzeitung GmbH spricht sich Dr. Peter Raggl zur Fehlinterpretation des Rechnungshofberichts durch politische Mitbewerber aus: “Seit über 120 Jahren erscheint die wöchentliche BauernZeitung als Österreichs größte Wochenzeitung für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum und ist Hauptinformationsquelle für die Bäuerinnen und Bauern. Damit ist auch die Zielgruppe der Leserschaft sehr spitz und genau definiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Tiroler Bauernzeitung alle in Tirol angesiedelten bäuerlichen Betriebe ohne Streuverluste erreicht werden. Die Auflage korreliert mit der Anzahl an Betrieben. Wenn man also den heimischen Bauern etwas mitteilen möchte, muss man es über die Bauernzeitung machen. Die Zielgruppe der Bauern als Partner der TIWAG auf dem Weg zur Energiewende ist also nirgends besser erreichbar, als über die Bauernzeitung.”
Tirolweit erscheinende Konsumentenzeitung
Die BauernzeitungGmbH gibt zwei unterschiedliche Zeitungsprodukte heraus, so Raggl: “Vier Mal im Jahr produziert die Bauernzeitung GmbH eine Konsumentenzeitung unter dem Titel ‘Land zum Genießen’. Dieses Sondermedium mit einer gedruckten Auflage von 240.000 Stück wird an alle Tiroler Haushalte per Postwurfsendung verteilt. Mit keinem anderen Medium können derzeit alle Haushalte in Nord- und Osttirol flächendeckend erreicht werden, was dieses Produkt einzigartig und für Inseratenkunden besonders interessant macht. Die Konsumentenzeitung enthält keine parteipolitische Berichterstattung. Das inhaltliche Ziel der Konsumentenzeitung ist, Bewusstsein für die Tiroler Landwirtschaft zu schaffen, die regionalen Vorzüge der Tiroler Produkte in den Vordergrund zu stellen und die Lebensqualität in Tirol vor den Vorhang zu holen. Der Inseratenpreis in der Konsumentenzeitung liegt deutlich unter dem Marktniveau für vergleichbare Magazine in Tirol.”
Die Behauptung politischer Mitbewerber, die Bauern würden in der Bauernzeitung über den Wert der eigenen Produkte informiert werden, entbehre jeglicher Grundlage. “Die Agrarmarketing Tirol inseriert ausschließlich in der an jeden Haushalt Tirols gerichteten Konsumentenzeitung ‘Land zum Genießen'”, verdeutlicht Raggl.
Wirtschaftliche Rechtmäßigkeit und Marktüblichkeit
“Der Rechnungshof stellt sowohl die gesetzliche als auch wirtschaftliche Rechtmäßigkeit und Marktüblichkeit der Inserate fest. Das wird auch mit einem 2023 in Auftrag gegebenen Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Dr. Michael Höfler aus Wien objektiv festgestellt”, erklärt Raggl und meint zu den Anschuldigungen: “Es ist bedauerlich, dass die politischen Mitbewerber durch bewusste Fehlinterpretation der Prüfergebnisse versuchen, einen Skandal zu konstruieren, wo keiner ist. Festzuhalten ist außerdem, dass weder die Bauernzeitung GmbH noch der Tiroler Bauernbund Parteienförderung, Wahlkampfkostenrückerstattung oder Presseförderung erhalten und sich selbst finanzieren müssen – im Gegensatz zu den Kritikern.”
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