Bei den ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten handelt es sich um Durchschnittssätze und ein wichtiges Hilfsmittel im Rahmen der Erhebung von Abgaben für landwirtschaftliche Betriebe. Dabei gilt, wie auf www.oekl.at nachzulesen ist, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Voll- und Teilpauschalierung abgegolten sind:
• Die Leistungen werden von Landwirt zu Landwirt
• mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der Urproduktion, die im eigenen Betrieb verwendet werden, und
• in einem örtlichen Nahbereich erbracht.
• Der Verrechnungswert liegt nicht höher als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten.
• Eine wirtschaftliche Unterordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb liegt vor.
Bestellt werden können die Richtwerte für 2016 als Heft (Einzelhefte um 15 Euro) und als Excel-Tabelle (15 Euro) unter Tel. 01 / 50 51 891 oder office@oekl.at. Zudem stehen die Zahlen unter oekl.at/oekl-richtwerte gratis online zur Verfügung.