Seit ungefähr fünf Jahren hört man vermehrt das ohrenbetäubende Geräusch, wenn erlebnishungrige Motorschlittenfahrer mit ihren Fahrzeugen über Wiesen, Felder und durch die Wälder preschen. Die Vorfälle häufen sich. Die Tageszeit scheint dabei keine große Rolle zu spielen. Gefahren wird am helllichten Tag, spät abends und in der Nacht. „Die Schäden auch auf unseren Feldern sind enorm, besonders, wenn nicht viel Schnee liegt. Die Motorschlitten reißen mit ihren Antriebsketten die junge Saat aus den Feldern heraus. Das kann nicht sein. Wir bewirtschaften unsere Felder und Wiesen unter hohen Umweltauflagen und bei den Motorschlittenfahrern scheint fast alles egal zu sein, als ob es kein Morgen gibt“, zeigen sich Klaus Enzenhofer, Bauernbund-Obmann-Stv. und Ortsbauernobmann Florian Enzenhofer, beide Milchviehbauern aus Vorderweißenbach, stellvertretend für viele Landwirtekollegen erzürnt.

Den Landwirten gehe es aber nicht nur um die Schäden, die dabei entstehen, sondern auch um die zunehmende Respektlosigkeit der Menschen gegenüber der Natur und bäuerlichem Eigentum. „Der Respekt ist verloren gegangen. Keiner interessiert sich dafür, ob da etwas wächst. Die Menschen denken sich gar nichts dabei und glauben, es ist ihr gutes Recht über die Felder zu fahren“, beklagt Florian Enzenhofer.

Gefahr auch für Wildtiere

Die Skidoo-Fahrer setzen auch die Wildtiere unter enormen Stress. Gerade in der kalten Jahreszeit müssen diese ihre Energiereserven sparen und sollen nicht durch unnötige regelrechte „Hetzjagden“ durch die Wälder getrieben werden. „Wir Bäuerinnen und Bauern erzeugen nach den global betrachtet höchsten Produktionsnormen hervorragende Qualitätslebensmittel. Auch in Sachen tierwohlgerechter Haltung nehmen unsere bäuerlichen Familienbetriebe eine weltweite Vorreiterrolle ein. Der unnötige Stress für Wildtiere durch übermütige Motorschlittenfahrer muss aufhören“, fordert der Vorderweißenbacher Ortsbauernobmann.

Vorfälle häufen sich

Bereits im Dezember 2022 begann mit den ersten Schneefällen die diesjährige „Mühlviertler-Motorschlitten-Saison“. Seit Ende Jänner sind aufgrund der guten Schneelage wieder vermehrt Skidoo-Fahrer in Vorderweißenbach und Umgebung zu beobachten. „Vor ungefähr zwei Wochen ist es mir gelungen einige Fahrer anhalten zu können und zurechtzuweisen. Viele nehmen aus Sorge erkannt zu werden ihre Helme nicht ab. Ein weiteres Problem ist auch, dass die Motorschlitten keine Nummerntafeln haben und deshalb nicht auf den Eigentümer rückgeschlossen werden kann. Mir geht es ja nicht primär um den entstandenen Sachschaden, sondern vor allem darum, dass das Verständnis für die bäuerliche Arbeit immer weniger vorhanden ist“, so Klaus Enzenhofer.

Konfliktpotential nimmt zu

Der OÖ Bauernbund informiert seit Jahren über die Rechte und Pflichten von Freizeitsportlern. „Uns geht es vor allem um Bewusstseinsbildung. Vielen Menschen ist heute leider nicht mehr klar, dass die Felder, Wiesen und Wälder sich überwiegend im Eigentum der Bäuerinnen und Bauern befinden“, so Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner. Auch bei anderen Freizeitaktivitäten, wie Mountainbiken, kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Konflikten zwischen Grundeigentümern und Freizeitsportlern. Schuld daran sind auch die verfügbare Technik bzw. Apps. „Jemand fährt unerlaubterweise über eine nicht beschilderte Route, markiert und speichert diese ab, und schon glauben manche, dass es sich um einen offiziellen Weg handelt. Ist das erfolgt, kann dem Treiben kaum mehr Einhalt geboten werden“, ärgert sich Wallner.

In Kollerschlag gibt es einen Motorsportclub. Dort wird auch mit Motorschlitten gefahren. Die Verantwortlichen haben mit den jeweiligen Grundeigentümern Vereinbarungen getroffen, welche Grundstücke und Wege befahren werden dürfen. „Dort funktioniert das Zusammenleben gut, Konflikte sind selten geworden“, erklärt Wallner, der dazu appelliert, das Gespräch mit den Bäuerinnen und Bauern zu suchen.

Rechtliche Maßnahmen

Die Rechtslage ist eindeutig. Den Grundeigentümern stehen folgende rechtliche Mittel zur Verfügung: Im OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz ist in § 13 folgende Strafbestimmung vorgesehen: eine Verwaltungsübertretung begeht, wer […] „auf bebauten oder zum Anbau vorbereiteten Äckern, ferner auf Wiesen zur Zeit des Graswuchses unbefugt geht, lagert, reitet, mit Fahrzeugen fährt oder diese abstellt“ […]. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit einer Gelstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet. Auch zivilrechtlich ist die Rechtslage eindeutig. Das Fahren mit Motorschlitten, Skidoo etc. ohne Erlaubnis des Grundbesitzers stellt eine Besitzstörung dar, und kann mit gerichtlicher Klage verfolgt werden. Der verursachte Flurschaden ist zu ersetzen. Die Gerichts- und Anwaltskosten können beträchtlich sein.

Daneben gibt es etliche weitere rechtliche Bereiche, mit denen die Freizeitaktivität in Konflikt geraten kann, wie zum Beispiel Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutz. Schließlich können auch Anzeigen wegen ungebührlicher Lärm­erregung nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz drohen. In der Praxis ist die Situation trotz eindeutiger Rechtslage für die Grundbesitzer aber unbefriedigend, da sie – auch aufgrund fehlender Kennzeichen – nicht die Arbeit der Exekutive übernehmen können.

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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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