Auf Antrag von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler hat die Landesregierung am Dienstag die Gefährdungsverordnung für den Wolf mit der Bezeichnung 118MATK erlassen. „Wir stehen Gewehr bei Fuß. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, werde ich auf Basis der Gefährdungsverordnung die Abschussgenehmigung erteilen“, erklärt Geisler. Diese wird ab Zustellung des Bescheids für 60 Tage gültig sein.

Der Wolf mit der Bezeichnung 118MATK wurde vom Fachkuratorium zur Beurteilung des Verhaltens von großen Beutegreifern als Tier mit wiederholt unerwünschtem Verhalten eingestuft und zur Entnahme empfohlen. Der Versuch einer Besenderung oder Vergrämung des Tieres wird vom Fachkuratorium als aussichtslos angesehen und deshalb nicht in Betracht gezogen.

Weiterer DNA-Nachweis nötig

Damit eine Ausnahme von der ganzjährigen Schonzeit und damit die Abschussgenehmigung erfolgen kann, ist allerdings ein weiterer genetischer Nachweis dieses Wolfs 118MATK bei einem Angriff auf Weidetiere in nicht schützbaren Gebieten notwendig. Der betreffende männliche Wolf aus der italienischen Population ist bislang bei zahlreichen Risse auf Almen im Ötztal sowie im Gebiet Silz, Stams und Rietz bestimmt worden. Zuletzt genetisch nachgewiesen wurde das betreffende Individuum Mitte August bei Rissen in Oetz. Von den jüngsten Rissen in Pfaffenhofen, Trins und St. Sigmund vom Oktober liegen noch keine genetischen Fingerabdrücke vor.

FFH-Anpassung gefordert

Quelle: LandTirol
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler

Von den Grünen verlangt Geisler das bedingungslose Bekenntnis zu den im Juli vom Tiroler Landtag beschlossenen Regeln im Tiroler Wolfsmanagement. „Der Landtag hat bestimmt, dass die Landesregierung den Empfehlungen des Fachkuratoriums umgehend Folge zu leisten und eine sogenannte Gefährdungsverordnung zu erlassen hat. Die Regelung ist wasserdicht. Da gibt es nichts zu diskutieren und auch nichts abzuwarten.“

LHStv. Josef Geisler drängt weiterhin auf die Änderung des EU-Rechtsrahmens und auf Bewegung in Brüssel. „Wir nutzen auf Landesebene alle Spielräume aus. Aber solange sich die FFH-Richtlinie nicht in wesentlichen Belangen ändert und regionale Besonderheiten wie die Almwirtschaft berücksichtigt werden, wird es hier in keinem einzigen Bundesland zufriedenstellende Lösungen geben.“

Risserereignisse

Soweit der Behörde mitgeteilt wurden im heurigen Jahr bislang über 300 Schafe durch große Beutegreifer gerissen. Ein Rind wurde nachweislich von einem Wolf angegriffen. Rund 20 Prozent der Risse sind einem Bären zuzuordnen. In Tirol wurden im Laufe des heurigen Jahres bereits zwölf verschiedene Wolfsindividuen genetisch identifiziert. Bis auf ein Individuum waren alle Wölfe männlich. Zwei der nachgewiesenen männlichen Wölfe wurden überfahren.

www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs

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