Auszahlungstermin für offene Direktzahlungen

Per 31. August wird die Agrarmarkt Austria (AMA) die noch aus dem Jahr 2015 offenen Direktzahlungen zur Anweisung bringen. Weiters erfolgen zu diesem Termin auch die Endabrechnung der Ausgleichszulage für das Jahr 2015 und eine Rückerstattu

Betriebe mit im April noch nicht abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle erhalten per 31. August 2016 die noch offenen Restzahlungen. ©Agrarfoto.com
Betriebe mit im April noch nicht abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle erhalten per 31. August 2016 die noch offenen Restzahlungen. ©Agrarfoto.com
Nach dem Hauptzahlungstermin am 28. April 2016 nimmt die AMA nun per 31. August die noch offenen Auszahlungen im Rahmen der Direktzahlungen und der Ausgleichszulage vor. Weiters werden im Rahmen der Haushaltsdisziplin einbehaltene Direktzahlungsmittel rückerstattet, soweit diese nach Berechnungen der EU-Kommission nicht benötigt wurden.

In Summe werden 18 Mio. Euro ausbezahlt

In Summe überweist die AMA zum Augusttermin einen Betrag von rund 18 Mio. Euro – zum Vergleich: Beim ersten Zahlungslauf Ende April wurden in den genannten Bereichen insgesamt 919,4 Mio. Euro ausbezahlt.
Im Bereich der Direktzahlungen kommen per Ende August in Summe 7,5 Mio. Euro zur Auszahlung. Empfänger sind rund 950 Betriebe, die bei der Aprilzahlung noch nicht “beihilfefähig lt. EU-Vorgaben” waren. In Summe werden für das Antragsjahr 2015 rund 678,5 Mio. Euro an Direktzahlungen ausbezahlt.

Im Rahmen der sog. Haushaltsdisziplin mussten im Antragsjahr 2014 alle Direktzahlungen (Einheitliche Betriebsprämie, Mutterkuh- und Milchkuhprämie) um 1,39 Prozent gekürzt werden. Betroffen von der Kürzung waren lt. Vorgabe der EU-Kommission alle Beträge über 2000 Euro. Da die einbehaltenen Mittel nicht vollständig benötigt wurden, entfällt auf Österreichs Betriebe nun eine Rückerstattung von in Summe 6,7 Mio. Euro. Diese kommt ebenfalls per 31. August 2016 an insgesamt 72.000 Betriebe zur Auszahlung.

Im Bereich der Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015 konnten rund 850 Betriebe mit noch nicht abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle im April 2016 nur zu 75 Prozent ausbezahlt werden. Weiters gab es für knapp 6000 Betriebe eine Korrektur der Klima- und Erschließungsstufen. Für diese Betriebe erfolgt Ende August 2016 nun die Überweisung des noch offenen Betrages von in Summe rund 3,8 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen der Endberechnung für die AZ 2015 beträgt somit rund 252,2 Mio. Euro.

Die Überweisungen werden per 31. August 2016 vorgenommen. Der Versand der Bescheide und Mitteilungen erfolgt Mitte September 2016. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen.  Die Anzahl der Zahlungsansprüche (ZA) wurde bislang mit zwei Kommastellen angegeben. Da die Angabe der Fläche  nunmehr mit vier Kommastellen erfolgt, wird die Anzahl der Zahlungsansprüche ebenfalls mit vier Kommastellen zugewiesen. Die meisten Betriebsinhaber werden daher aus diesem Grund einen neuen Bescheid erhalten.
Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids bzw. drei Jahre ab Zustellung der Mitteilung.

Auch die Bescheide für die bereits Ende Juni ausbezahlte “Besondere Marktstützungsmaßnahme für Erzeuger in den Sektoren Schweinefleisch und Milch” kommen aus verwaltungsökonomischen Gründen Mitte September zum Versand.

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