Recht: Der Tod und seine juristischen Folgen

Ein Thema, über das keiner gerne redet und einen dann sprachlos macht, ist der Tod eines gelieb-ten Menschen. Wird man plötzlich und unerwartet damit konfrontiert, kommt zur Trauer oft auch Unverständnis über die bürokratischen Abläufe hinzu.

Wer im Todesfall verständigt wird

Der Tod eines Menschen ist immer schwer. Trotzdem muss auch rechtlich frühzeitig einiges bedacht werden. ©Agrarfoto.com
Der Tod eines Menschen ist immer schwer. Trotzdem muss auch rechtlich frühzeitig einiges bedacht werden. ©Agrarfoto.com
Verstirbt beispielsweise der Ehe-gatte nach einem Verkehrsunfall im Krankenhaus, wird der Todesfall beim zuständigen Standesamt angezeigt, womit das Verfahren generell in Gang gesetzt wird. Das Verlassenschaftsverfahren wird von dem Bezirksgericht eingeleitet, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Je nach Wohnort und Sterbetag gibt es einen zuständigen Notar, der als Gerichtskommissär tätig wird und das Verfahren durchführt. Dabei wird der Nachlass unter Berücksichtigung des letzten Willens auf die Erben verteilt. Das Standesamt informiert aber nicht nur das Bezirksgericht automatisch, sondern auch andere Stellen, wie beispielsweise die Gebietskrankenkasse. Über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger gelangt die Todesmeldung auch zur Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Die Meldung bei der Bank erfolgt meist durch den Notar im Verlassenschaftsverfahren. Waren auf den Verstorbenen Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen, wird die Zulassungsbehörde ebenfalls verständigt.

Das Testament schafft Absicherung

Für die Witwe ist sehr wichtig, dass einige Punkte zeitgerecht gemeinsam besprochen wurden. In vielen Fällen gibt es ein Testament, das eine gute Absicherung für die Hinterbliebenen bietet und Erbstreitigkeiten vorbeugen kann. Es ist von Vorteil, wenn man den Generationenwechsel nicht zu lange hinausschiebt, da ein Übergabsvertrag samt Pflichtteilsverzicht geregelte Verhältnisse schafft. Gibt es keines von beiden, ist der Nachlass aufgrund der gesetzlichen Erbfolge aufzuteilen.

Wer worüber verfügen kann

Damit die Witwe eine Absicherung für das tägliche Leben hat, muss ein Kontozugriff möglich sein. Im Todesfall des Ehegatten haben die Worte “und” bzw. “oder” weitreichende Folgen. Ein Oder-Konto gibt beiden Partnern unabhängig voneinander die Möglichkeit, über das Geld zu verfügen. Ein Und-Konto wird hingegen im Verlassenschaftsverfahren des Kontoinhabers für den bloß Zeichnungsgerechtigten gesperrt. Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Benützung des gemeinsamen Autos. Sind beide Ehegatten Zu-lassungsbesitzer und somit auch in der Kfz-Haftpflichtversicherungs-polizze eingetragen, kann die Ehegattin das Fahrzeug uneingeschränkt verwenden. Ein Problem kann aber auftreten, wenn nur der Verstorbene Versicherungsnehmer war, da möglicherweise keine Deckung der Versicherung vorliegt, wenn jemand anderer mit dem Auto fährt. Diesbezüglich sollte man rechtzeitig mit dem eigenen Versicherungsvertreter Rücksprache halten.Für Hinterblie-bene kann die Zeit nach dem Ableben durch rechtzeitige Klärung einiger wichtiger Punkte bei den zuständigen Stellen wesentlich einfacher und unbürokratischer gestaltet werden.

Witwenpension – Antrag muss rasch gestellt werden

Bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt sollte nachgefragt werden, ob die Voraussetzungen für eine Witwenpension vorliegen. Wird ein Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall gestellt, dann verwirkt man den Anspruch.

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