Neue Regelung für Stammsaisonniers

Für Stammarbeitskräfte tritt ab 2022 eine Neuregelung in Kraft.

Der Ministerrat hat eine neue Stammsaisonnierregelung beschlossen, die mehr Praxistauglichkeit und Planbarkeit für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter und deren Betriebe sicherstellt
Laut Arbeitsminister Martin Kocher soll die neue Regelung insbesondere vor der kommenden Wintersaison mehr Planungssicherheit für Tourismusbetriebe bieten sowie in der Land- und Forstwirtschaft auch langfristige Perspektiven für bewährte Arbeitskräfte.

2.200 Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft kommen infrage

Mit der Reform können Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ab Anfang 2022 Beschäftigungsbewilligungen für die Saison erhalten, wenn sie davor mehrere Saisonen beschäftigt waren. Als „Stammsaisonniers“ gelten Arbeitskräfte, die in den fünf Kalenderjahren 2017 bis 2021 zumindest in drei Jahren für mindestens jeweils drei Monate im Rahmen der Kontingentregelung in Österreich im selben Wirtschaftszweig (Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft) beschäftigt waren. Stammsaisonniers können künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten. Durch die Neuregelung sind die Saisonarbeitskräfte zudem nicht mehr von einem einzigen Betrieb abhängig, sondern flexibel in der Auswahl der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.

Saisonarbeitskräfte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der jeweiligen Branche zur Verfügung. Betroffen sind rund 1.000 Arbeitskräfte im Tourismus und rund 2.200 in der Land- und Forstwirtschaft.

Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.

Köstinger: Verlässliche Bereitstellung für Saisonspitzen 

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger stellt zur neuen Regelung fest: „Betriebe haben mit massivem Mitarbeitermangel zu kämpfen und suchen händeringend nach Arbeitskräften. Besonders zu den Saisonspitzen kann der Arbeitskräftebedarf nicht ausreichend abgedeckt werden. Mit der neuen Stammsaisonnier-Regelung wirken wir dieser Entwicklung entgegen. Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten ist ein wichtiges Instrument zum Ausgleich der saisonalen Schwankungen.“

Laut Bauernbund-Präsident Georg Strasser hat der Ministerrat mit der neuen Stammsaisonier-Regelungen eine langjährige Bauernbund-Forderung auf den Weg gebracht. Strasser: „Heimische Familienbetriebe sind einem starken Wettbewerb um Arbeitskräfte ausgesetzt. Der heutige Beschluss entlastet die Betriebe und ist damit auch ein Erfolg für uns als Bauernbund.“ Laut Strasser sollen die jährlichen Kontingente für Saisoniers und Erntehelfer künftig ausschließlich in einer Verordnung des Arbeitsministers und damit flexibler ausgelegt werden.

LK Österreich- Präsident Josef Moosbrugger bewertet die neue Regelung positiv, denn sie bringe “Planungssicherheit – einerseits für die bäuerlichen Betriebe und andererseits für unverzichtbare Fachkräfte, die schon seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung Österreichs leisten“. Seitens des Österreichischen Landarbeiterkammertages (ÖLAKT) befürwortet Präsident Andreas Freistetter die neue Stammsaisonnier-Regelung. Die wichtigste Neuerung bestehe darin, so Freistetter, dass bewährte Fachkräfte, die in den letzten fünf Jahren zumindest in drei Jahren drei Monate in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren, ab 2022 keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen

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AUTORH.M.
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