Jagdgesetz muss einen Ausgleich schaffen

Das Jagdgesetz muss einen Ausgleich zwischen Jägern, Landwirten, Grundeigentümern, Gemeinden und Naturschutz schaffen, fordert Bauernbund-Obmann Abg. z. NR Niki Berlakovich

Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich (l.) und Agrarsprecher LAbg. Walter Temmel zerpflückten den Jagdgesetz-Entwurf von LR Dunst. ©ZVG
Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich (l.) und Agrarsprecher LAbg. Walter Temmel zerpflückten den Jagdgesetz-Entwurf von LR Dunst. ©ZVG
Mit dem Entwurf von Landesrätin Dunst ist das aber nicht gewährleistet. Dieser ist verfassungsrechtlich bedenklich, fördert Streit, bringt viel mehr Bürokratie und ist äußerst eigentumsfeindlich”, erklärte Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich bei einem Pressegespräch mit Agrarsprecher LAbg. Bgm. Walter Temmel.Der Entwurf der Landesrätin lässt die Wogen hochgehen. Daher hat der Burgenländische Bauernbund zwei landesweite Informationsveranstaltungen abgehalten. Anwesend waren Landwirte, Jäger, Vertreter der Jagdgenossenschaften, Grundbesitzer und auch Vertreter von anderen Parteien. Es gab teilweise sehr emotionale Debatten und großes Unverständnis, weil viele ein doch funktionierendes System gefährdet sehen. Es gibt zwar immer wieder Diskussionen um die Wildschäden, diese wurden aber in der Regel gemeinsam gelöst. “Mit dem Dunst-Entwurf ist dieses System aber gefährdet”, so Berlakovich.LR Verena Dunst habe eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Entwurfs installiert, Parteienverhandlungen seien aber keine geführt worden. Zur Präsentation waren die Vertreter von Landwirtschaftskammer und Landesjagdverband zwar eingeladen, allerdings sei ihnen der Letztstand des Entwurfs nicht zur Verfügung gestellt worden, was also für eine ‚Alibieinladung‘ spreche, so Berlakovich: “Dort wurden bei der Pressekonferenz plötzlich Dinge präsentiert, die so in keiner Weise ausgemacht bzw. nicht einmal in der Arbeitsgruppe andiskutiert wurden. Das ist eine äußerst unprofessionelle und unseriöse Vorgangsweise.”Der Dunst-Entwurf beinhalte unter anderem eine Zweckbindung des Pachtbetrages im Ausmaß von mindestens 10 % für wildschadenverhütende Maßnahmen. Eventuell könnten das aber auch 30, 50 oder 80 % sein. Das komme laut Rechtsexperten einer Enteignung gleich, erklärte der Landesobmann. “Der Neubau oder die Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes wird auch mit finanziellen Mitteln aus der Jagdpacht finanziert. Für solche Maßnahmen würden dann zukünftig weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen”, informierte Berlakovich. ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel verwies auf Widersprüche, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. So enthalte der Entwurf unter anderem eine Haftungsobergrenze, die für die Landwirtschaft undenkbar sei, und viele Fragen aufwerfe. Wer kontrolliert die Schäden, wo kein Schlichtungsverfahren notwendig war, auf Richtigkeit? Was passiert mit den bereits im laufenden Jahr ausbezahlten Wildschäden bei Einigung und im Schlichtungsfall? “Das Jagdgesetz hatte eine Erleichterung und Entbürokratisierung für alle Beteiligten versprochen, stattdessen ist dieser Entwurf nur gegen die Landwirte gerichtet”, sieht Temmel weiteren Änderungsbedarf.”Seit Jahrzehnten arbeiten Jäger, Landwirte, Grundeigentümer und Gemeinden – bei all den verschiedenen Interessenlagen – gut zusammen. Das Ergebnis sind gesunde Wildbestände und ein intaktes Ökosystem, das europaweit vorbildhaft ist. Der Dunst-Entwurf gefährdet diesen erfolgreichen Weg. Er ist verfassungsrechtlich bedenklich, fördert Streit, bringt viel mehr Bürokratie und ist äußerst eigentumsfeindlich. Die ÖVP wird diesem Entwurf nicht zustimmen”, sagte Berlakovich.

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