Auslauf ist zurzeit nur beschränkt erlaubt in den Risikozone.

Ausgangsbeschränkung“ ist aktuell ein geflügeltes Wort. Seit 7. Dezember gelten diese Schutzmaßnahmen nicht mehr nur für die Menschen in Österreich, sondern auch für das liebe Federvieh. Ursache hierfür ist – wie könnte es im viralen Jahr 2020 anders sein – ein Virus. Die Geflügelpest auch bekannt unter dem Namen Vogelgrippe greift in Europa um sich. Erste Fälle traten bereits Anfang des Jahres in Polen auf. Nach und nach wurden auch Fälle aus Deutschland und den Niederlanden gemeldet. Zuletzt sind im benachbarten Bayern gehäuft Infektionen mit den Virusstämmen H5N8 sowie H5N5 bei Wildvögeln, aber auch in Landwirtschaftsbetrieben festgestellt worden. Laut Landesveterinärdirektor Josef Schöchl dürften nach Süden ziehende Wildvögel die Verbreitung vorantreiben.

Hohes Risiko im Flachgau

Quelle: Ages
Orange markierte Gebiete gelten als Risikozone.

Das Risiko für einen Ausbruch wird von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) als hoch bewertet. Um ein Eindringen der Tierseuche in heimische Geflügelbetriebe zu verhindern, wurden gefährdete Regionen zu Risikogebieten erklärt. Darunter auch 16 Flachgauer Gemeinden und die Stadt Salzburg. Damit einhergehend traten auch die Präventivmaßnahmen der Geflügelpest-Verordnung in Kraft.

Was das für Geflügelhalter bedeutet, erklärt Johann Frenkenberger, Legehennenhalter und Bezirksbauernkammer-Obmann von Salzburg: „Grundsätzlich wäre es natürlich besser, wenn die Tiere im Stall bleiben. Eine generelle Stallpflicht besteht aber nicht. Was aber keinesfalls passieren darf, ist das Füttern und Tränken von Geflügel im Freien.“ Frenkenberger betont auch wie wichtig es nun sei die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. „Die Geflügelpest ist sehr infektiös und eine Übertragung geht sehr leicht vonstatten. In Zeiten wie diesen sollte man daher äußerst vorsichtig sein. Man sollte nicht mit Straßenschuhen, mit denen man weiß Gott wo herumläuft, in den Stall gehen – gleiches gilt für Kleidung. Und betriebsfremde Personen, sollten sowieso nicht in den Stall.“

Tote Wildtiere melden

Landesweit ist die Bevölkerung aufgerufen verendet aufgefundene Vögel bei den Bezirksverwaltungsbehörden oder dem Amtstierarzt zu melden. Keinesfalls sollten die Tiere berührt werden.

Schöchl beruhigt jedoch: „Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden.“

- Bildquellen -

  • Sbg Risiko(c) Ages: Ages
  • Free Range Organic Chickens Poultry In A Country Farm, Germany: Martin - stock.adobe.com
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AUTORElisabeth Hasl
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